Berlin. Richtig abgesichert im Urlaub? Experten empfehlen den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung für alle Reisen ins Ausland.

Endlich den Arbeitsalltag hinter sich lassen, am Strand entspannen, fremde Städte und Kulturen kennenlernen, Sonne tanken, die Seele baumeln lassen. Wer in den Urlaub fährt, denkt an das Schöne, nicht unbedingt an Krankheit, Verletzungen und Notfallpläne.

Dennoch: Je nach Urlaubsziel ist eine Auslandsreisekrankenversicherung unabdingbar, bei den meisten Auslandsreisen zumindest empfehlenswert. Wann sollte man eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen? Wann reicht die Europäische Krakenversicherungskarte? Und was müssen Privatpatienten beachten? Ein Überblick:

• In welchen Ländern gilt die Europäische Krankenversichertenkarte?

Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist in die normale deutsche Krankenversichertenkarte integriert. Sie findet sich auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte. Bei Reisen in einen der 28 EU-Staaten, in den meisten anderen europäischen Ländern sowie in einigen Ländern, die zwar geografisch nicht zu Europa gehören, aber zu Ländern der EU, wird die EHIC akzeptiert.

Allerdings sind die Leistungen im Ausland teilweise eingeschränkt. So haben Patienten mit der Europäischen Versichertenkarte lediglich Anspruch auf Behandlungen nach Landesstandard. „Der ist nicht immer so, wie Sie das aus Deutschland gewohnt sind“, warnt die Verbraucherzentrale Hamburg. Wer eine Behandlung wie zu Hause wünsche, müsse unter Umständen viel dazu zahlen oder gleich alle Kosten selber tragen.

Eine Liste mit allen Ländern, in denen die EHIC gilt, stellen sowohl die Techniker Krankenkasse (TK) als auch die Barmer zur Verfügung. Die TK listet zudem auf, in welchen Gebieten die EHIC nicht gilt, obschon sie zu den Ländern gehören, in denen die Karte grundsätzlich akzeptiert wird. Das sind:

  • Andorra
  • Britische Kanalinseln, etwa Jersey oder Guernsey
  • Färöer-Inseln
  • Isle of Man
  • Kosovo
  • Monaco
  • Niederländische Antillen
  • San Marino
  • Svalbard (Spitzbergen, Bäreninsel)
  • Vatikanstaat

• Was ist ein Auslandskrankenschein?

Den Auslandskrankenschein stellen die gesetzlichen Krankenversicherungen auf Antrag bei Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder in die Türkei aus – und nur bei Reisen in diese Länder. Patienten erhalten damit allerdings lediglich eine Notfallversorgung für notwendige medizinische Leistungen, die nicht bis zur Rückkehr warten können, betonen sowohl die TK als auch die Barmer auf ihren Internetseiten.

Den Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen haben Versicherte, weil Deutschland mit diesen Ländern ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, die auch den Krankenversicherungsschutz einschließen, ist auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums erläutert.

• Wann empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung?

Liegt das Reiseziel außerhalb Europas, ist der Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung unabdingbar. Denn dort dürfen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel keine Behandlungskosten übernehmen. Wer sich nicht absichert, riskiert, im Krankheitsfall auf hohen Kosten für medizinische Leistungen sitzen zu bleiben.

Allerdings raten sowohl Krankenversicherungen als auch die Verbraucherzentralen wie die VZ Hamburg auch bei Reisen in die EU oder in andere europäische Länder zum Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Die Leistungen der Auslandsreisekrankenversicherung sind in der Regel höher als das, was Patienten über die Europäische Krankenversichertenkarte oder den Auslandskrankenschein beanspruchen können.

• Worauf sollte man beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung achten?

Anbieter von privaten Auslandsreisekrankenversicherungen bieten unterschiedliche Tarife mit unterschiedlichen Leistungskatalogen an. Die VZ Hamburg rät, deshalb nicht nur auf den Preis, sondern immer auch auf das Kleingedruckte zu achten.

So gibt es Versicherungen, deren Verträge beispielsweise Ausschlussklauseln bei chronischen Erkrankungen oder bei Verletzungen bei sportlichen Wettkämpfen beinhalten. Auch beim Rücktransport ins Heimatland machen Anbieter Unterschiede.

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    Wer eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließt, sollte unbedingt darauf achten, dass ein Rücktransport schon übernommen wird, wenn er „medizinisch sinnvoll“, nicht erst, wenn er „medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet“ ist, rät die VZ Hamburg weiter. Diese Voraussetzungen seien fast nie zu erfüllen. „Medizinisch notwendig ist der Rücktransport nämlich nur dann, wenn im Gastland der Standard der medizinischen Versorgung so niedrig ist, dass man dort nicht mit Aussicht auf Erfolg behandelt werden kann“, heißt es dort.

    „Stiftung Warentest“ nennt als Merkmale einer guten Auslandsreisekrankenversicherung zudem den Verzicht auf Selbstbeteiligung sowie den Verzicht auf eine Obergrenze bei der Kostenerstattung. Eine Checkliste von „Stiftung Warentest“ soll bei der Auswahl der besten Policen helfen.

    • Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung?

    Jahresverträge für eine Auslandsreisekrankenversicherung sind der VZ Hamburg zufolge schon ab unter fünf Euro zu haben, können aber schnell das Dreifache kosten. Die Kosten können je nach Versicherer und Leistungsumfang auch deutlich höher liegen. Zudem haben viele Versicherer spezielle Familientarife im Angebot.

    Für Versicherte, die ein gewisses Alter erreicht haben, kann eine Auslandsreisekrankenversicherung schnell teuer werden. „Senioren zahlen drauf“, heißt es bei „Stiftung Warentest“. „Zum Teil zahlen sie mehr als das Achtfache des Standardtarifs.“

    Ein Beispiel: Bei der DKV, dem Testsieger von „Stiftung Warentest“ im April 2017, liegt der Preis für eine Jahres-Auslandsreisekrankenversicherung für eine Einzelperson bis 64 Jahre bei 9,90 Euro, für Einzelpersonen zwischen 65 und 69 Jahren bei 19,90 Euro. Bei Personen ab 70 Jahren steigt der Preis auf 34,90 Euro.

    • Wie lange ist eine Auslandsreisekrankenversicherung gültig?

    Versicherer bieten sowohl Versicherungen für eine Einzelreise, abgerechnet nach Urlaubstagen, als auch Jahresverträge an. Allerdings dürfen die Einzelreisen innerhalb des Versicherungsjahres – abhängig vom Vertrag – bestimmte Reisedauern nicht überschreiten.

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      In der Regel gelten die Leistungen für jede einzelne Auslandsreise innerhalb eines Jahres, aber jeweils nicht länger als sechs oder acht Wochen, heißt es bei der Verbraucherzentrale. Wer längere Reisen plant, etwa weil er auf Weltreise geht, nach dem Abitur einen Work-and-Travel-Aufenthalt im Ausland plant oder als Rentner im Ausland überwintern möchte, sollte nach speziellen Policen für lange Reisen Ausschau halten. Diese Verträge sind entsprechend teurer.

      • Was, wenn ein Patient von der Auslandsreisekrankenversicherung abgelehnt wird?

      Es gibt auch Fälle, in denen Versicherungsanbieter Kunden ablehnen, etwa bei chronischen Krankheiten oder erheblichen Vorerkrankungen. In solchen Fällen sollten Patienten mit ihrer Krankenkasse sprechen, um dort ausnahmsweise auch eine Absicherung im Urlaubsland zu erhalten, rät die Verbraucherzentrale.

      • Welche Besonderheiten müssen Privatpatienten beachten?

      Versicherungsnehmer bei einer privaten Krankenversicherung sollten in ihren Verträgen genau prüfen, welcher Auslandsschutz und welche Leistungen ihnen zustehen. Meist sei der Schutz außerhalb Europas auf einen Monat begrenzt, manchmal auf bis zu drei Monate, heißt es bei „Stiftung Warentest“. Auch der Rücktransport sei häufig nicht inbegriffen. Insofern könne sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung auch für Privatversicherte lohnen.

      Für Versicherte im Basistarif gelten ohnehin die gleichen Bedingungen wie für gesetzlich Versicherte, heißt es bei „Stiftung Warentest“.