Berlin. Twitter hat sich mit dem Magazin „Titanic“ angelegt und den Account geblockt. Der Grund: Satire-Tweets im Namen von Beatrix von Storch.

Das Satiremagazin „Titanic“ hat Tweets der AfD-Politikerin Beatrix von Storch parodiert und sich so Ärger mit Twitter eingehandelt. Der Kurznachrichtendienst sperrte den „Titanic“-Account – und entfachte eine Zensur-Debatte.

Das Magazin hatte den Eklat um Beatrix von Storch zum Anlass genommen hatte, um im Namen der AfD-Frau zu twittern. Die Politikerin hatte sich darüber aufgeregt, dass die Kölner Polizei an Silvester auch in arabischer Sprache getwittert hatte. In ihrem Tweet sprach von Storch über „muslimische Männerhorden“. Twitter hatte daraufhin den Account der AfD-Politikerin mit dem Hinweis auf einen „Verstoß gegen Regeln über Hass-Inhalte“ vorübergehend gesperrt.

„Titanic“ kann nicht auf Twitter-Account zugreifen

Nachdem das Magazin „Titanic“ nun vermeintlich im Namen der Politikerin erneut von „barbarischen Männerhorden“ twitterte, wurde am Dienstag auch dieser satirische Tweet gelöscht. Der Account des Satiremagazins wurde ebenfalls geblockt.

„Titanic“ erklärte in einer Stellungnahme: „Das endgültige Satiremagazin „Titanic“ kann nicht mehr auf den eigenen Twitter-Account zugreifen.“ Das soziale Netzwerk habe den Zugang gesperrt. „Für die Rücknahme dieser Maßnahme“ habe es zur Bedingung gemacht, „einen parodistischen Tweet zu löschen“. Das werde die Redaktion aber nicht machen.

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Kritiker werfen Twitter Zensur vor

Das irritiert neben vielen Twitter-Nutzern auch den Deutschen Journalisten-Verband (DJV): Er forderte am Mittwoch von den Verantwortlichen, „jegliche Form von Zensur gegenüber dem Satiremagazin „Titanic“ sofort zu beenden“. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall kritisierte das Verhalten als „vorauseilenden Gehorsam, um mögliche Geldstrafen nach dem NetzDG zu verhindern“.

Das seit Jahresbeginn Januar geltende Netzwerkdurchsetzungsgesetz aus dem Haus von Bundesjustizminister Maas (SPD) verlangt von Diensten wie Facebook, Twitter oder YouTube, klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen. (jha/dpa)