Berlin. Wer dauerhafte Schäden von eine Covid-19-Impfung davon trägt, dem steht staatliche Hilfe zu. Unter bestimmten Voraussetzungen.

Viele beschleicht ein ungutes Gefühl beim Gedanken an das Impfen. Sie sorgen sich, dass sie selbst, der Partner oder das jugendliche Kind durch die Impfung gegen die Covid-19-Erkrankung einen Schaden erleiden könnten. Es geht ihnen um die Gesundheit, nicht ums Geld – aber finanziell über die Runden kommen müssten sie im Fall der Fälle doch. Bei einer Invalidität oder dem Tod des Hauptverdieners stünde die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel.

Die Risiken durch eine Corona-Impfung halten Experten für sehr gering. Falls doch jemand gesundheitlich geschädigt wird, hat er Anspruch auf staatliche Leistungen. Liegt ein Impfschaden vor, können Betroffene Versorgungsleistungen, darunter Rentenzahlungen, nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) beantragen.

Ob ein Anspruch besteht, entscheidet das Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes. Die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) getroffene Regelung gilt für die Corona-Schutzimpfung ebenso wie für andere Impfungen, etwa gegen Grippe oder die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Lesen Sie jetzt: Corona in Europa – In diesen Ländern steigen die Zahlen stark

Corona-Impfschaden: Wann leistet der Staat?

Grundbedingung für staatliche Hilfe ist, dass es sich um eine "öffentlich empfohlene Schutzimpfung" handelte. Als Expertengremium zuständig für Impf-Empfehlungen ist die Ständige Impfkommission (Stiko) beim Robert-Koch-Institut (RKI).

Dazu teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, dass für alle Impfschäden, die seit Ende 2020 durch Impfungen auf Grundlage der Corona-Impfschutzverordnung eingetreten sind, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung bestehe. Das habe eine gesetzliche Änderung klargestellt. Das gilt auch für Schwangere oder Kinder ab 12, für die es nur eingeschränkte Stiko-Empfehlungen gibt.

Aber Vorsicht: Nebenwirkungen und Komplikationen, die bei einer Impfung auftreten können, stellen nicht unbedingt einen Impfschaden dar.

Covid-19-Immunisierung: Was ist ein "Impfschaden"?

Dass der menschliche Körper auf eine Impfung reagiert, kann sich an einer vorübergehenden Rötung oder etwa einer Schwellung an der Impfstelle zeigen. Auch Unwohlsein und Fieber, die nach wenigen Tagen wieder abklingen, zählt das RKI zu den normalen Impfreaktionen. Davon zu unterscheiden sind Impfschäden. Sie sind gesetzlich definiert als die "gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung". Lesen Sie jetzt: Malta-Urlaub nun doch ohne Impfung - das sind die Regeln

Der Staat leistet aber erst, wenn zwei weitere Bedingungen erfüllt sind: Der Schaden muss länger als sechs Monate anhalten (BVG, § 30). Zuvor sprechen die Behörden nur vom "Verdacht einer Impfkomplikation". Außerdem muss ein wahrscheinlicher Zusammenhang zwischen dem Gesundheitsschaden und der Impfung als Ursache bestehen (IfSG, § 61). Da die Behörden das genau prüfen, kann es einige Zeit bis zur Entscheidung über einen Versorgungsantrag dauern.

Corona-Impfschaden: Welche Ansprüche bestehen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Der Katalog reicht von der Kostenerstattung für ärztliche Behandlungen über eine lebenslange Rente bei Dauerschäden bis hin zur Hinterbliebenenversorgung. Maßgeblich für die Höhe der jeweiligen Leistung ist der Grad der Schädigungsfolgen (GdS). Nach Auskunft des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lageso) in Berlin ist der GdS vergleichbar mit dem Grad der Behinderung (GdB) im Schwerbehindertenrecht.

Beispiel Rente: Je nach GdS beläuft sich die monatliche Grundrente auf zwischen 156 Euro (GdS von 30) und 811 Euro (GdS von 100). Dieser Betrag kann aufgestockt werden, etwa durch eine sogenannte Ausgleichsrente. Bei einem GdS von beispielsweise 70 würde die Zahlung dem Lageso zufolge 1102 Euro betragen (499 Euro Grundrente plus 603 Euro Ausgleichsrente). Das setze voraus, dass keine Einkünfte, die die Person hat, auf die Rente anzurechnen sind. Vergleichbar einer Erwerbsminderungsrente besteht unter Umständen auch Anspruch auf einen sogenannten Berufsschadensausgleich. Dessen Höhe hängt vom Einkommen und früheren Beruf des Geschädigten ab.

Schaden nach Corona-Impfung: Was kann ich selbst tun?

Der Antrag auf Versorgung ist nicht an Fristen gebunden. Wegen des notwendigen medizinischen Nachweises, dass der Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Impfung steht, sollte er aber so früh wie möglich gestellt werden, heißt es etwa beim Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen. Formulare können vom Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes angefordert oder von der Homepage heruntergeladen werden. Auch formlose Anträge sind möglich. Mehr zum Thema: Dritte Corona-Impfung im Herbst für alle möglich

Die in NRW für Versorgungsleistungen zuständigen Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe empfehlen, zur Feststellung und Dokumentation von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die möglicherweise durch eine Impfung verursacht wurden, zunächst den Hausarzt oder den Impfarzt aufzusuchen. Die Ärzte melden Verdachtsfälle einer Impfkomplikation den Gesundheitsämtern, die die Daten an das bundeseigene Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weiterleiten.

  • Tipp: Jeder Geimpfte hat auch selbst das Recht, dem PEI Nebenwirkungen einer Impfung zu melden. Für die Corona-Impfungen hat die Behörde neuerdings eine Extra-Meldeplattform eingerichtet (www.pei.de).

Laut PEI sind bisher mehr als 106.800 Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen im zeitlichen Zusammenhang mit einer Corona-Impfung gemeldet worden (Stand 30. Juni 2021). Zu berücksichtigen ist dabei, dass das PEI auch Verdachtsfälle registriert, die ärztlich behandelt werden und innerhalb weniger Wochen abklingen können.

  • Tipp: Lehnt das Versorgungsamt einen Antrag ab, obwohl die Beschwerden dauerhaft anhalten, können die Betroffenen vor den Sozialgerichten klagen.