Berlin. Personen- oder Sachschäden können den finanziellen Ruin bedeuten. Eine gute Haftpflichtversicherung schützt. Die gibt es ab 55 Euro.

Von Henriette Neubert

Noch schnell über die Straße laufen, um den Bus zu erwischen. Doch von links kommt eine Radlerin. Sie weicht erschrocken aus – und stürzt. Ihr Fahrradrahmen ist verzogen (Sachschaden), ihr Handgelenk gebrochen (Personenschaden). Sie kann wochenlang nicht als selbstständige Fotografin arbeiten. Der Verursacher muss für alle Kosten aufkommen. Gut, wenn es eine Versicherung gibt.

Eine Privathaftpflicht ist unverzichtbar

Sach- und Personenschäden können sehr teuer werden, und nicht jeder kann das aus der eigenen Tasche zahlen. Schon gar nicht, wenn noch mehr passiert: Wenn vielleicht noch ein Auto der Radlerin ausweichen muss und in ein anderes fährt. Deswegen sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung haben. Sie schützt vor den finanziellen Folgen versehentlich verursachter Schäden – die können sonst schlimmstenfalls den Ruin bedeuten. Der Schutz kostet hingegen nur ein paar Euro im Monat.

Ganz wichtig ist eine Privathaftpflicht auch für die steigende Zahl von Menschen, die regelmäßig mit dem Fahrrad fahren. Die Versicherung kommt nach einem verschuldeten Unfall mit dem Rad für Schäden beim Unfallgegner auf. Für Autofahrer ist eine spezielle Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, für Radler reicht die normale.

Sach- und Personenschäden können sehr teuer werden, und nicht jeder kann das aus der eigenen Tasche zahlen.
Sach- und Personenschäden können sehr teuer werden, und nicht jeder kann das aus der eigenen Tasche zahlen. © FUNKE Foto Services | Reto Klar

Haftpflicht: Sehr gute Tarife müssen nicht teuer sein

Wer bereits versichert ist, sollte seinen Tarif prüfen, das kann sich lohnen. Die Versicherer bieten regelmäßig neue Tarife mit besseren Leistungen an. Oder man erhält gleiche Leistungen zu einem niedrigeren Preis.

Allerdings ist es auch wichtig zu wissen, wofür eine Privathaftpflicht grundsätzlich nicht aufkommt. Dazu zählen Verletzungen am eigenen Körper, die sich der Versicherte (versehentlich) selbst zugefügt hat, vorsätzlich verursachte Schäden, Schäden aus strafbaren Vergehen, Geldstrafen und Schäden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten, Schäden, die die Kfz-Haftpflichtversicherung abdeckt sowie Schäden durch Hunde. Lesen Sie dazu: „Der tut nix“: Wann eine Versicherung für Hunde sinnvoll ist

Die Auswahl an sehr guten Haftpflicht-Tarifen ist groß, wie ein aktueller Vergleich von Finanztip zeigt. Außerdem haben einige Versicherer ihre Beiträge gesenkt. Eine sehr gute Absicherung gibt es bei der Haftpflichtkasse im Tarif „Einfach Besser Plus“ ab 55 Euro pro Jahr. Je nach Wohnort kann es für Singles bei der Axa im Tarif „Haftpflicht Online L“ oder im Tarif „Klassik-Garant Exklusiv“ der VHV etwas günstiger werden. Und alle ab 55 Jahre können mit dem Tarif „Prestige“ der Bayerischen sparen.

Aber nicht nur der Preis ist wichtig. Bei der Absicherung sollte man vor allem auf folgende Mindestkriterien achten: 50 Millionen Euro Versicherungssumme, eine Bestleistungsgarantie, damit garantiert die Versicherung weitgehend die beste Leistung, die es in dem Preisbereich am Markt gibt, und Forderungsausfalldeckung. Diese bedeutet, dass die Versicherung zahlt, wenn den Versicherungsnehmer jemand schädigt, der nicht versichert ist.

Die Haftpflichtversicherung sollte stets an das eigene Leben angepasst werden. Paare und Familien benötigen zum Beispiel nur einen Vertrag.
Die Haftpflichtversicherung sollte stets an das eigene Leben angepasst werden. Paare und Familien benötigen zum Beispiel nur einen Vertrag. © dpa

Deckungssumme muss hoch genug sein

Die oberste Regel bei der Privathaftpflichtversicherung ist: Man sollte eine möglichst hohe Versicherungssumme wählen. Eine höhere Deckungssumme kostet nur wenig mehr und zahlt sich besonders bei teuren Personenschäden aus, etwa wenn mehrere Menschen bei einem Unfall schwer verletzt werden. Weil die gesetzliche Haftung unbegrenzt ist, sollte auch die Deckung des Vertrages sehr hoch sein, denn den Rest muss der Versicherungsnehmer sonst aus seinem Privatvermögen zahlen.

Mit 50 Millionen Euro Deckungssumme ist man sehr gut abgesichert. Außerdem sollten je geschädigter Person mindestens 10 Millionen Euro Deckungssumme zur Verfügung stehen.

Die Bestleistungsgarantie füllt den Schutz auf

Mit einer Bestleistungsgarantie verspricht der Versicherer, sich im Schadensfall so zu verhalten wie der beste Versicherer im deutschen Markt in derselben Preisklasse. Wichtig wird das, wenn der Kunde einen Schaden verursacht hat und sich dessen Versicherer auf den Standpunkt stellt, dieser Lebensbereich sei im Vertrag nicht abgesichert oder die Entschädigungsgrenze reiche nicht aus.

Wenn man nachweisen kann, dass ein anderer Versicherer in diesem Fall zahlt, gelten die Leistungen des anderen Versicherers ebenfalls. Die Bestleistungsgarantie hebt also den Versicherungsschutz auf das höchste in Deutschland erhältliche Niveau in der gewählten Tarifklasse.

Wenn andere den Versicherungsnehmer schädigen

Genauso wichtig wie eine hohe Versicherungssumme ist die Deckung bei Forderungsausfall. Sie funktioniert wie eine umgekehrte Haftpflichtpolice: Der Versicherungsnehmer hat einen Schaden erlitten, für den der Verursacher nicht aufkommen kann – dann übernimmt die eigene Versicherung die Kosten, einige Versicherer aber erst für Schäden ab 2500 Euro. Da 15 Prozent aller Haushalte in Deutschland nicht haftpflichtversichert sind, ist es wichtig, diese Lücke im Versicherungsschutz zu schließen. Lesen Sie auch: Wie man mit Ausgaben für Versicherungen Steuern spart

Den passenden Tarif für die aktuelle Lebenslage

Die Versicherung sollte stets an das eigene Leben angepasst werden. Paare und Familien benötigen zum Beispiel nur einen Vertrag. Man sollte darauf achten, dass dieser Vertrag auch vor Kosten schützt, die entstehen, wenn sich die Partner versehentlich gegenseitig verletzen. Falls das nämlich passiert, möchte die Krankenversicherung womöglich die dadurch entstandenen Kosten ersetzt haben (Regressansprüche). Mit einer entsprechenden Klausel im Vertrag übernimmt das die Privathaftplicht.

Mit Kindern benötigt man einen Familientarif. Damit sind auch Schäden durch Kinder abgedeckt, wenn sie etwa das Fenster beim Nachbarn mit dem Fußball zerdeppern. Wer ein Kind unter sieben Jahren hat, sollte darauf achten, dass der Tarif deliktunfähige Personen einschließt. Dann zahlt die Versicherung auch bei Schäden durch kleine Kinder. Lesen Sie dazu: Bei der Haftpflicht auf die Kinder-Zusatzklausel achten

Dieser Text entstand in einer Kooperation mit Finanztip.de. Der Geld-Ratgeber ist Teil der Finanztip-Stiftung.