Berlin. Patienten können sich künftig per Videosprechstunde krankschreiben lassen. Das sind die Bedingungen für die Krankschreibung per Video..

Eine Krankschreibung per Videosprechstunde bekommen – das wird in Zukunft möglich sein. Wer wegen einer Erkrankung nicht zur Arbeit gehen kann, muss sich künftig nicht mehr in jedem Fall zum Arzt schleppen, sondern kann seine Krankschreibung bequem von Zuhause aus erhalten.

Krankschreibung per Video: Das sind die Bedingungen

Um die Videosprechstunde nutzen zu können, muss der Versicherte dem behandelnden Arzt allerdings bekannt sein. Das bedeutet, dass er schon mal als Patient in der Praxis gewesen sein muss, bevor er per Video krankgeschrieben werden kann.

Außerdem muss die jeweilige Erkrankung eine Untersuchung per Video zulassen. So sind einige Untersuchungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel das Abtasten oder Abhören, mittels Videosprechstunde nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich. Auch technische Faktoren wie die Übertragungsqualität oder die Lichtverhältnisse müssen eine aussagekräftige Beurteilung des Arztes zulassen.

Sofern eine hinreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Videosprechstunde nicht möglich ist, müssen die Patienten den Arzt also persönlich aufsuchen, um eine Krankschreibung zu erhalten. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss von Spitzenvertretern der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser. Die Dauer einer erstmaligen Krankschreibung per Videosprechstunde ist auf sieben Tage begrenzt.

Arbeitsunfähigkeit: Video-Krankschreibung soll Ausnahme bleiben

Eine Folgekrankschreibung auf diese Weise darf es nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer persönlichen Untersuchung festgestellt wurde. Ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat darf niemand krankgeschrieben werden. Ein Anspruch auf eine Video-Krankschreibung besteht nicht.

„Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt“, sagte Monika Lelgemann vom Bundesausschuss. „Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen.“

Video-Krankschreibung war schon vor Corona-Pandemie geplant

Der Ausschuss betonte, dass die neue Möglichkeit unabhängig von der Corona-Pandemie geschaffen wurde. Um das Infektionsrisiko zu senken und Praxen zu entlasten, konnten sich Patienten in der Anfangsphase der Corona-Pandemie zeitweise ohne Besuch beim Arzt, beispielsweise per Telefon, krankschreiben lassen. Diese Sonderregel lief jedoch im Mai aus.

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Unabhängig von der aktuellen Erleichterung stieg in der Corona-Krise die Akzeptanz von Videosprechstunden. Laut einer im Juli veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom können sich jetzt 45 Prozent der Bundesbürger vorstellen, darüber in Kontakt zu einem Arzt zu treten. Im Mai vergangenen Jahres waren es erst 30 Prozent.

Apps: Die Deutschen sind offen für digitale Maßnahmen

Offen sind viele Bundesbürger laut der Umfrage auch für Gesundheits-Apps, die bald unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenkosten zu haben sein sollen: 59 Prozent der Befragten können sich eine Nutzung „auf jeden Fall“ oder „eher“ vorstellen. Nach einem Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) können bestimmte Apps von Ärzten verschrieben werden – zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen oder digitale Tagebücher für Diabetiker.

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die rund 73 Millionen Versicherten in Deutschland beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt er Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.

(amw/dpa)