Berlin. Den selbst verschuldeten Unfall zahlt die Kfz-Haftpflicht. Was viele dabei vergessen: Die Quittung kommt erst mit der Jahresrechnung.

35 Jahre und mehr unfallfrei durch den Verkehr – das schaffen nur die wenigsten. Wer einen Schaden verursacht, ist durch seine Kfz-Haftpflicht abgesichert, verliert aber seinen bisherigen Beitragsrabatt. Und in vielen Tarifen kann die Rückstufung richtig teuer werden. Ein Überblick, welche Kosten ein Schadenfall mit sich bringen kann.

Klar ist: Ein Unfall im Straßenverkehr hat Folgen – auch wenn der Blechschaden längst repariert ist, macht er sich immer noch auf dem Konto des Verursachers bemerkbar. Denn in der Kfz-Haftpflichtversicherung (und in der Vollkasko) wird der Kunde, der einen Unfall verursacht hat, anschließend in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft. Mit der Folge, dass er jahrelang mehr zahlt. Die Mehrkosten für einen Unfall enden tatsächlich erst, wenn man in der höchsten SF-Klasse 35 angekommen ist.

Alte Schadenfreiheitsklasse wird erst nach Jahren wieder erreicht

Wie weit man zurückgestuft wird, verraten die Versicherer im Kleingedruckten: Zu den Vertragsbedingungen gehört auch eine Rückstufungstabelle. Wer etwa bislang mit SF-Klasse 15 unterwegs war, bekommt nach einem selbst verschuldeten Unfall – je nach Versicherer – Klasse 6 aufgebrummt, sodass der Beitragssatz von 31 auf 44 Prozent steigt. So bezahlt man auf einen Schlag ein Drittel mehr an Beiträgen. Die alte SF-Klasse ist in diesem Beispiel erst nach neun Jahren wieder erreicht, und alle weiteren SF-Klassen folglich auch erst neun Jahre später.

Was alle Autofahrer nach einem Unfall gleichermaßen trifft: In den niedrigen SF-Klassen geht es zwar nur um wenige Stufen zurück, dafür sind in diesem Bereich die Steigerungen beim Beitragssatz erheblich – zwischen den SF-Klassen 2, 1 und 1/2 liegen jeweils zehn Prozentpunkte Unterschied. In den hohen SF-Klassen sind die Unterschiede niedriger, dafür wird stärker zurückgestuft: Wer etwa in SF-Klasse 30 war, muss damit rechnen, nach einem Unfall in SF-Klasse 15 zu landen und damit 31 statt bisher 23 Prozent des Beitragssatzes zu zahlen.

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    Nach Berechnungen der Stiftung Warentest, die über 160 Tarife verglichen hat, bedeutet eine Rückstufung bei einem Schadenfall Mehrkosten in Höhe von vier bis fünf Jahresbeiträgen. Da kann es schnell passieren, dass die Summe an höheren Beiträgen, die der Kunde durch die Rückstufung über die Jahre bezahlen muss, die eigentliche Schadensumme übersteigt.

    Rückstufung lässt sich durch Rückkauf des Schadens vermeiden

    Andreas Gernt, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen, weist darauf hin, dass es möglich ist, der Rückstufung zu entgehen, wenn man der Versicherung die Kosten erstattet. „Wenn ich nur einen geringfügigen Schaden habe, kann ich ihn auch aus eigener Tasche begleichen. Wenn es nicht gerade um mehrere Hundert oder gar Tausend Euro geht, ist das oft günstiger als die höheren Beiträge, die ich andernfalls zahlen müsste. Wo diese Grenze im konkreten Fall liegt, teilt einem der Versicherer in der Regel mit.“

    Der Schadenrückkauf ist eine Möglichkeit, die kostspielige Rückstufung zu vermeiden – der Rabattschutz eine andere. Hierbei erkauft man sich den Verzicht der Versicherung auf die Rückstufung dadurch, dass man von vornherein höhere Beiträge zahlt; branchenüblich sind um die 20 Prozent Aufschlag.

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      Fahranfänger bis 23 beziehungsweise 25 Jahre und Fahrer mit einer schlechteren SF-Klasse als 4 sind dabei ausgenommen, für alle anderen aber gelte, so Beate-Kathrin Bextermöller, Projektleiterin für Versicherungen bei Stiftung Warentest: „Wer eine Rückstufung vermeiden möchte, ist in der Regel mit einem Rabattschutz gut bedient.“

      Stiftung Warentest warnt vor Billigangeboten

      Bei der Suche nach einem günstigeren Versicherer sollten Autobesitzer den Aspekt des Rabattschutzes mitbedenken, rät Gernt. „Man sollte schauen: Was ist bislang versichert, und was wäre der finanzielle Mehraufwand für den Rabattschutz, wenn ich wechsle?“

      Allerdings gibt Gernt zu bedenken, dass die Rechnung beim neuen Versicherer anders aussehen kann: „Wenn man den Rabattschutz vereinbart hatte, gilt bei einem Wechsel nur die Schadenfreiheitsklasse, die man ohne den Rabattschutz gehabt hätte.“ Dass der neue Versicherer den Rabattschutz übernimmt, ist eher die Ausnahme – und wenn, ist das üblicherweise daran gebunden, dass der Kunde auch bei der neuen Versicherung den teureren Tarif inklusive Rabattschutz wählt.

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        Und was ist von den Billigangeboten am Markt zu halten? In den letzten Jahren haben einige Versicherer ihr Angebot bei der Kfz-Haftpflicht in „Basis“- und „Premium“-Tarife aufgeteilt. Die Basistarife locken zwar mit sehr niedrigen Beitragssätzen, sind aber nach Ansicht von Gernt nur bedingt zu empfehlen: „Ein Basistarif beinhaltet häufiger sehr abgespeckte Leistungen. Ein Rabattschutz kann oft nicht vereinbart werden, und manchmal enthalten Basistarife auch eine stärkere Rückstufung im Schadenfall.“

        Die Stiftung Warentest hat festgestellt, dass einige Versicherer zwischen Premium- und Basistarif teils deutliche Unterschiede bei der Rückstufung machen. Auch daher kommt Beate-Kathrin Bextermöller von Stiftung Warentest zu dem Ergebnis: „Der höhere Beitrag für den Premiumtarif sollte so nicht ins Verhältnis zum Basisbeitrag gestellt werden, da hier auch die ganze Zeit viel umfangreichere Leistungen abgesichert sind.“