Frankfurt/Main. Der Haftbefehl gegen den terrorverdächtigen Haikel S. wurde aufgehoben. Die Ausländerbehörde beantragt Abschiebehaft für den Tunesier.

Der Haftbefehl gegen den terrorverdächtigen Tunesier Haikel S. ist aufgehoben. Der dringende Tatverdacht gegen den 36-Jährigen habe sich nicht erhärtet, berichtete seine Anwältin, Seda Basay-Yildiz, am Donnerstag. „Er kommt aber noch nicht unmittelbar auf freien Fuß“, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Alexander Badle, in Frankfurt. Die Ausländerbehörde stelle einen Antrag auf Erlass eines Abschiebehaftbefehls. Über diesen werde das Amtsgericht Frankfurt entscheiden. Er rechne mit einer Entscheidung am Freitag.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte die Untersuchungshaft des vor einem halben Jahr bei einer Terror-Razzia festgenommenen Mannes überprüft. Die Sicherheitsbehörden werfen dem 36-Jährigen vor, für die Terrormiliz IS in Deutschland einen Anschlag vorbereitet zu haben.

Die Abschiebung wurde untersagt

„Herr S. gefährdet die freiheitlich demokratische Grundordnung und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“, hatte der Sprecher des hessischen Innenministeriums, Michael Schaich, vor einigen Tagen gesagt. „In Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde werden wir alle rechtlich und tatsächlich möglichen und zulässigen Schritte veranlassen, um den Aufenthalt dieser Person zu beenden.“

Sie halte den Antrag der Ausländerbehörde für unzulässig, sagte Anwältin Basay-Yildiz. Denn das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte die Abschiebung untersagt, weil dem 36-Jährigen in Tunesien die Todesstrafe drohe. Der Mann steht auch in seiner Heimat unter Terrorverdacht.

Das Bundesverwaltungsgericht muss entscheiden

Nach Darstellung von Basay-Yildiz hat Hessen bereits eine Anordnung nach dem Gefährder-Paragrafen 58a erlassen und beruft sich dabei auf „die Abwehr einer terroristischen Gefahr“. Darüber muss dann das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheiden. (dpa)