Berlin/Hamburg. Eine Abschiebefrist verhinderte, dass der Messer-Attentäter von Hamburg nicht schon ausgewiesen wurde. Nun will der Bund reagieren.
Wegen einer verpassten Frist war der Attentäter von Hamburg nicht abgeschoben worden
Jetzt arbeitet die Bundesregierung an einer Abschaffung der bisherigen Fristenregelung
Laut Innenministerium ist die derzeitige Regelung „nicht wirklich praktikabel“
Nach der gescheiterten Abschiebung des späteren Messerangreifers von Hamburg-Barmbek peilt die Bundesregierung eine Abschaffung der bisherigen Fristenregelung an. Dieses Verfahren habe sich als „nicht wirklich praktikabel“ erwiesen, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums am Mittwoch in Berlin.
Der in den Vereinigten Arabischen Emiraten geborene Palästinenser sollte schon im Jahr 2015 nach Norwegen zurückgeschickt werden, wo er bereits einen Asylantrag gestellt hatte. Seine Abschiebung scheiterte aber daran, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) damals die Frist für das Wiederaufnahmeersuchen an Norwegen um einen Tag verpasste.
Messerangreifer hätte umgehend zurückgeschickt werden können
Die Ministeriumssprecherin verwies auf die damalige Überlastung der Behörde sowie auf die Komplexität des Verfahrens. Bei der geplanten Reform der Dublin-Verordnung gebe es deshalb „erste Überlegungen“, diese Fristenregelung abzuschaffen. „Das würde dann dazu führen – so hoffen wir – dass der Praxis Einhalt geboten wird, dass sich Einzelne durch Verstreichen der Fristen den Dublin-Regelungen entziehen können.“
Nach den Regeln des sogenannten Dublin-Systems hätte der Mann damals unmittelbar nach Norwegen zurückgeschickt werden können. Bei der Messerattacke am vergangenen Freitag in Hamburg-Barmbek waren ein Mensch getötet und sieben verletzt worden. (dpa)
Messerangriff in Hamburger Supermarkt
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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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