Die Termine der Hauptverhandlung von 21. bis 28. März seien widerrufen worden, bestätigte eine Sprecherin des Amtsgerichts Freiberg. Die beiden Angeklagten müssten als Auflage 2.400 Euro beziehungsweise 1.900 Euro an die Stiftung Diakonie Freiberg zahlen.
Keine Hinweise für künftige ähnliche Straftaten
In einer Mitteilung begründete das Gericht die Einstellung des Verfahrens damit, dass beide Angeklagte nicht vorbestraft seien. Es bestünden keine Anhaltspunkte, dass sie in Zukunft ähnliche Straftaten begehen würden.
Zudem würden Ressourcen gespart, da während der Beweisaufnahme an mindestens sechs Verhandlungstagen mindestens 21 Zeugen gehört werden sollten. Werden die Geldauflagen fristgerecht bis Mitte Juli bezahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt, hieß es weiter. Bis dahin sei die Einstellung vorläufig.
Aggressive Proteste
In dem mittelsächsischen Dorf Clausnitz hatte ein pöbelnder Mob am 18. Februar 2016 einen Bus mit Flüchtlingen blockiert und versucht, den Einzug der Asylbewerber in eine neue Unterkunft zu verhindern.
Die aggressiven Proteste, an denen sich rund 100 Menschen beteiligten, hatten bundesweit für Entsetzen gesorgt. Für Empörung sorgte auch das Verhalten der Polizei. Beamte hatten die verängstigten Flüchtlinge zum Teil mit Gewalt aus dem Bus geholt. (dpa/epd)
Düsseldorfer Flüchtlingsheim brennt
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Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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