Braunschweig. Der Ombudsrat befasst sich mit Onlinestimmen auf der Leserseite.

Zu der Leserseite vom 3. Juli , auf der wir auch Onlinestimmen zur „Ehe für alle“ zu Wort kommen ließen, erreichten uns einige Leserzuschriften, die die Veröffentlichung von Onlinestimmen kritisieren.

So schreibt Dr. Günter Griebenow aus Braunschweig:

„Die Veröffentlichung von Leserbriefen ohne direkten Personenbezug sehe ich als problematisch an. In der Montagsausgabe vom 3. Juli 2017 sind gleich drei Leserbriefe anonym vorgestellt. Es wirkt in meinen Augen schon peinlich, wenn die Braunschweiger Zeitung einen Leser zitiert ,Till aus Schöppenstedt‘, ,Kaffeekränzchen‘ oder ,Kalle‘. Fehlt es etwa der Braunschweiger Zeitung an seriösen Leserbriefen? Ohne eine persönliche, nachvollziehbare Namensnennung sollten meines Erachtens keine Leserbriefe veröffentlicht werden.“

Auf diese Kritik antwortet Chefredakteur Armin Maus:

Die Leserbriefseite gehört zuallererst den Lesern, die uns ihren Namen und ihre Adresse verraten. Es ist aber grundsätzlich möglich, diese Leserbriefe durch Onlinestimmen zu ergänzen.

Sie sind übrigens häufig nicht anonym, weil dazu auch solche aus Facebook gehören, die nicht selten mit Klarnamen versehen sind.

Nach Meinung des Deutschen Presserats ist die Publikation von Onlinestimmen als Leserbrief dann statthaft, wenn die Quelle gekennzeichnet wird. Onlinestimmen gehören also – wie auf den Antworten-Seiten – in unserer Zeitung unter den Rubrikentitel „Onlinestimmen“. Dieser Grundsatz war erodiert, ist nun aber neu befestigt.

Das Unwohlsein des Lesers über anonyme Kommentare kann ich nachvollziehen. Wir haben uns dazu entschlossen, der Meinungsfreiheit den Vorzug vor der Ausweispflicht zu geben – es ist ein Tribut an die Debattenkultur des Internets, in der Avatare zur Normalität gehören, sichert aber auch ab, dass argumentierte Meinung ohne Furcht vor Repressalien gesagt werden kann. Wir kennen Fälle, in denen es im Betrieb und im politischen Raum zu Nachstellungen kam.

Entscheidend ist für uns, dass Leser-Meinung in unseren Medien zur Geltung kommt!

Der Ombudsrat Joachim Hempel erklärt:

Anonyme Leserbriefe werden nach Redaktionsentscheidung nicht veröffentlicht. Äußerungen im Netz schon, manchmal auch abgedruckt. Der Ombudsrat hat das mehrfach diskutiert; ich bin grundsätzlich gegen Anonymität, weiß aber, dass das im Einzelfall als Schutz vor Hetze und Häme nötig ist.