Braunschweig. Ein Leser beschwert sich über eine Interviewfrage zur AfD. Der Redakteur widerspricht.

Im Artikel „Wir brauchen mehr Vorbilder unter den Eliten“ vom 29. Dezember wurde die Frage gestellt: „Es gibt eine Partei, die offen darüber spricht, das Grundrecht auf Asyl abzuschaffen, Familienmodelle jenseits der Konstellation Vater-Mutter-Kind sollen nicht mehr unterstützt werden. Bei Landtagswahlen hat die AfD mit solchen Aussagen aus dem Stand zweistellige Ergebnisse geholt. Was bedeutet das für uns im kommenden Jahr?“

AfD-Politiker Dr. Manfred Wolfrum aus Wolfenbüttel schreibt dazu:

In seinem Gespräch mit Sozialexpertin Hildegard Schooß unterstellt ihr Journalist Jens Gräber der AfD, das Grundrecht auf Asyl abschaffen zu wollen (fett gedruckt!). Und Frau Schooß korrigiert ihn nicht etwa, sondern findet das natürlich „erschütternd“. Tatsache ist jedoch, dass es bundesweit wohl kaum jemanden in der AfD gibt, der das Asylrecht antasten oder gar abschaffen will. Auch im Parteiprogramm ist Derartiges nicht zu finden. Sondern das Gegenteil ist der Fall: Die AfD ist ausdrücklich für eine strikte und konsequente Anwendung des Asylrechtes. Sie wendet sich lediglich gegen die derzeitige erhebliche Aufweichung und Verwässerung im Zusammenhang mit der unkontrollierten Zuwanderung.

Redakteur Jens Gräber nimmt dazu Stellung:

Im Grundsatzprogramm der AfD heißt es: „Die AfD will das individuelle Asylgrundrecht durch die grundgesetzliche Gewährleistung eines Asylgesetzes (institutionelle Garantie) ersetzen.“ Das Grundrecht soll ersetzt, also abgeschafft werden. Herr Wolfrum schreibt weiter, das Asylrecht solle durch seine Partei nicht angetastet werden. Auch das stimmt nicht. Denn eine institutionelle Garantie bedeutet zwar, dass die Gewährung von Asyl nicht allgemein abgeschafft werden kann. Wohl aber kann sie stark eingeschränkt und in bestimmten Fällen von vornherein ausgeschlossen werden. Der Einzelne hat eben keinen unbedingten Anspruch mehr darauf, dass sein Asylverlangen mindestens geprüft wird. Das ist ein wesentlicher Unterschied, der das Asylrecht sehr wohl antasten würde.

Der Ombudsrat schreibt dazu:

Die AfD will das Grundrecht zumindest verändern. Führende Mitglieder wie AfD-Vize Alexander Gauland hatten zudem schon gefordert, das Asylrecht für Muslime zeitweise auszusetzen. Vorsitzende Frauke Petry ließ sich nun in der „Zeit“ – zugegebenermaßen nach der Kritik des Lesers – folgendermaßen zitieren: „Wir sind dafür, dass das Asylrecht nach Artikel 16a geändert wird und dass es in ein Gnadenrecht des Staates umgewandelt werden muss.“ Insofern sehen wir die Formulierung in der Frage als komplett gedeckt an – die Bewertung von Frau Schooß ist schlichtweg deren persönliche Meinung. Die Fettung des Textes findet sich zudem bei allen Fragen – sie will also auch nicht den Blick auf dieses Thema lenken. Wir können daher kein Versäumnis des Redakteurs erkennen.