Braunschweig. Den Ombudsrat erreichen immer wieder Anfragen zu Leserbriefen – er erläutert noch einmal die Kriterien und gibt der Redaktion Ratschläge.

Falsche Auswahl, Parteilichkeit oder gar Zensur – immer wieder erreichen den Ombudsrat Beschwerden von Lesern, dass ihre Briefe nicht erscheinen. Joachim Hempel und ich machen uns stets einen Eindruck von diesen Zuschriften. Allerdings ist der Grund der Nicht-Veröffentlichung meist ein relativ simpler: Die Redaktion erreichen sehr viele Zuschriften, und sie muss eine Auswahl treffen.

Wir wollen als Ombudsrat keine Vorgabe machen, welche Briefe abgedruckt werden sollen. Dafür ist und muss die Redaktion zuständig bleiben. Allerdings ist es uns wichtig, dass die Kriterien öffentlich sind. Diese sind folgende: Zunächst muss es sich um ein Thema handeln, das in der Zeitung seinen Niederschlag gefunden hat. Zuschriften zu Fernsehsendungen sind daher etwa kaum zu finden. Zudem muss ein Thema aktuell sein und der Leserbrief soll eine neue Sichtweise präsentieren. Je schneller die Redaktion Briefe erreichen, desto größer ist die Chance auf Veröffentlichung.

Lange Briefe haben es schwer

Außerdem spielt es eine Rolle, wie lang ein Brief ist. Da die Redaktion vielen Lesern eine Plattform geben will, gilt eine Grenze von etwa 30 Zeilen. Zudem behält sie sich Kürzungen vor, hat damit meist auch nicht viel Arbeit. Sind Briefe deutlich zu lang, ist dies aber schwer. Immer wieder erreichen den Ombudsrat dann Beschwerden über Kürzungen, die den Sinn verändert hätten. Daher haben wir der Redaktion den Tipp gegeben: Bei großen Kürzungen sollte stets Rücksprache mit dem Leser gehalten werden.

Auch ein Hindernis bei Veröffentlichungen: Der Brief darf nicht beleidigend sein, Fakten müssen zutreffen – hier wäre sonst die Redaktion presserechtlich verantwortbar zu machen.

Obwohl wir als Ombudsrat nicht in die Auswahl eingreifen wollen, helfen wir beim Vermitteln. Schreiben Sie uns – wir kümmern uns gerne um Ihre Anliegen.