„Mit ihren Diagnosen zur Mietpreisbremse haben sämtliche Parteien Recht – weil das Gesetz völlig unzureichend ist.“

Die Mietpreisbremse ist das einzige Gesetz, bei dem bei Verstoß keine Strafen drohen. Vermieter müssen auch nicht offenlegen, was der Vormieter gezahlt hat. Es gibt weitere Ausnahmen: Das Gesetz gilt nicht, wenn es grundlegende Sanierungen gab. Es gilt auch nicht, wenn eine Wohnung erstmals vermietet wird. Was ein Vormieter bezahlt hat, darf ein Vermieter auch vom Nachfolger verlangen – da spielt es auch keine Rolle, wenn er zuvor schon eine viel zu hohe Miete verlangt hat.

Die Liste ließe sich fortsetzen. All das zeigt: Die Mietpreisbremse ist in seiner jetzigen Form ein zahnloser Tiger. Kein Wunder, dass sie dabei versagt, die Mietpreise in den Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg, aber längst auch in mittelgroßen Städten wie Braunschweig, Wolfsburg oder Göttingen besonders in den angesagten Vierteln im Zaum zu halten.

Die Bremse ist „löchrig wie ein Schweizer Käse“, sagen die Grünen. Die Linke hält sie für einen „Rohrkrepierer“. Die CDU sagt, sie bekämpfe nur die Symptome, nicht die Ursachen steigender Mieten. Mit ihren Diagnosen haben sämtliche Parteien Recht – weil das Gesetz in seiner jetzigen Form völlig unzureichend ist.

Eine echte Mietpreisbremse, die ihren Namen auch verdient, wäre aber ein wirksames Instrument, um den Mietmarkt schnell abzukühlen. Langfristig, da ist den Kritikern zuzustimmen, helfen nur mehr Wohnungen, auch Sozialwohnungen.