Braunschweig. Für LKW ist Stuttgarts Innenstadt tabu. Viele Städte haben ähnliche Regelungen.

Unsere Leserin Ulrike Moormann aus Braunschweig fragt:

Zur Diesel-Diskussion: Wie gehen wir mit den unzähligen LKW um? Dürfen diese mit Ausnahmegenehmigungen weiter in den Innenstädten fahren?

Die Antwort recherchierte Silja Meyer-Zurwelle

In Stuttgart drohen ab 2018 Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge. Doch wie sieht es mit den LKW aus, die zur Waren-Anlieferung in die Innenstadt müssen? Ein Durchfahrverbot für LKW über 3,5 Tonnen gilt in Stuttgarts Innenstadt bereits seit 2005. Mit einer Ausnahme: Der Lieferverkehr ist frei.

Um beim extremen Beispiel Stuttgart zu bleiben: Wie die Lieferverkehr-Frage zukünftig gehandhabt wird, ist laut Edgar Neumann vom baden-württembergischen Verkehrsministeriums völlig offen. „Dazu lässt sich im Moment nicht viel sagen. Denn seit vergangenem Freitag kennen wir den mündlichen Urteilsspruch des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Bis Ende August will das Gericht das Urteil und die ausführliche Begründung schriftlich zustellen. Danach werden wir vier Wochen Zeit haben, alles sehr sorgfältig zu prüfen“, sagt er.

Bisher dürfen LKW, die eine grüne Umweltplakette haben und im Stadtgebiet Stuttgart Lieferungen ein- oder abladen müssen, auch in der Verbotszone fahren. Auch in Braunschweig gilt übrigens ein Durchfahrverbot für LKW über 3,5 Tonnen ebenfalls seit 2005. „Innerhalb des Innenstadtrings dürfen LKW nicht fahren. Es sei denn sie gehören zum Lieferverkehr“, bestätigt Rainer Keunecke, Pressesprecher der Stadt Braunschweig.