Gifhorn. Bei einem Verkehrsunfall im Kreisverkehr an der Braunschweiger Straße in Gifhorn ist ein Schaden in Höhe von ungefähr 15.000 Euro entstanden.

Im Kreisverkehr an der Braunschweiger Straße in Gifhorn hat sich am Mittwochvormittag ein Unfall ereignet. Den Polizei-Angaben zufolge übersah eine 85-jährige Autofahrerin beim Einfahren einen schon im Kreisverkehr fahrenden Wagen. Sie stieß mit der linken Front ihres Autos gegen die rechte Seite des anderen Fahrzeugs.

Durch den Unfall wurden weder dessen 24-jähriger Fahrer noch die 85-Jährige verletzt. Die beiden Fahrzeuge wurden jedoch beschädigt – den Gesamtschaden schätzte die Gifhorner Polizei bei der Unfallaufnahme auf etwa 15.000 Euro. Der Wagen der Frau war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden.

Bei der Fahrtüchtigkeitsprüfung stellten die Beamten „körperliche Mängel“ bei der 85-Jährigen fest. Zudem erklärte sie, dass sie Medikamente einnimmt, die ihre Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr beeinträchtigen können. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren eingeleitet, ihr Führerschein wurde beschlagnahmt.

Wesendorfer Polizei erwischt Autofahrer unter Drogeneinfluss

Zwei Beamten der Polizei aus Wesendorf ist am Mittwochabend, gegen 19 Uhr, die Fahrweise eines Audi A4 aufgefallen. Das Fahrzeug fuhr mit augenscheinlich nicht angepasster Geschwindigkeit über die Handwerkerstraße in Wesendorf. Diese ist unbefestigt, so die Polizei.

Bei der anschließenden Kontrolle bemerkten die Beamten Hinweise auf eine Beeinflussung des 24-jährigen Fahrers. Ein Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht. Die Polizisten entnahmen dem Mann eine Blutprobe und untersagten ihm die Weiterfahrt. Er muss sich nun einem Ordnungswidrigkeitenverfahren stellen.

Vordorf: Autofahrer fährt frontal gegen Verkehrsschild

Ein 19-Jähriger hingegen muss sich zwei Strafverfahren stellen. Ein Zeuge nahm ebenfalls am Mittwochabend, gegen 20.30 Uhr, laute Reifengeräusche in Vordorf wahr. Als er nachschaute, sah er, wie ein Volkswagen Polo von der Hauptstraße in die Straße Lindenplatz biegen wollte.

Welche Konsequenzen haben Fahrten zwischen 0,5 und 1,09 Promille?

Diese Fahrten gelten als Ordnungswidrigkeit – sofern laut Kraftfahrt-Bundesamt „keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen“. Dann kommt es laut Bußgeldkatalog beim ersten Verstoß zu einem Monat Fahrverbot, zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg und 500 Euro Geldbuße exklusive Bearbeitungsgebühr. Wer zum zweiten Mal erwischt wird, muss mit drei Monaten Fahrverbot, zwei Punkten im Register und 1000 Euro Geldbuße rechnen. Beim Drittverstoß sind es drei Monate Fahrverbot, zwei Punkte im Register und 1500 Euro Geldbuße.

Wenn Fahrer beispielsweise torkeln, Schlangenlinien fahren oder es zu einem Unfall kommt, handelt es sich um eine Gefährdung des Straßenverkehrs – also um eine Straftat. Das bedeutet drei Punkte im Fahreignungsregister, eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre und Führerscheinentzug.

Zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen Fahrerinnen und Fahrer, die mehrfach mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt werden.

Letztlich entscheidet eine angeordnete Blutalkoholkontrolle, welche Bußen gelten. Ein Atemalkoholtest gilt als Indiz der Schwere.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, Stand: 1. September 2023, und Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Der Fahrer schnitt die Kurve und fuhr frontal gegen ein Verkehrszeichen. Anschließend setzte der Pkw die Fahrt fort, woraufhin der Zeuge die Polizei rief. Die Beamten der Polizei Meine konnten den Polo im Nahbereich antreffen, auch der Fahrer gab sich sofort zu erkennen. Er gab an, dass er seine Geschwindigkeit falsch eingeschätzt hatte. Eine Atemalkoholkontrolle bei dem 19-Jährigen ergab einen Wert von 0,54 Promille. Gegen ihn leiteten die Behörden Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ein. Die Beamten entnahmen dem Mann eine Blutprobe und stellten seinen Führerschein sicher.

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