Bückeburg. Das Gericht entscheidet: Ein Abgeordneter wurde in seinen Rechten verletzt, weil er bei einer Debatte nicht reden durfte.

Der Abgeordnete war schon am Vortag der Urteilsverkündung guter Dinge gewesen. „Ich bin Anwalt, ich weiß, wie man sowas schreibt“, sagte Klaus Wichmann am Telefon auf die Frage nach juristischem Beistand bei seiner Klage. Schließlich zieht auch ein Abgeordneter nicht jeden Tag vor den Staatsgerichtshof. Als „schallende Ohrfeige für den Landtag“ bezeichnete der AfD-Abgeordnete später das, was das Gericht am Mittwoch verkündete: Wichmann wurde in seinen Rechten als Abgeordneter verletzt, als er im Dezember 2021 in einer „Aktuellen Stunde“ im Landesparlament zum Thema Wolf nicht reden durfte.