Berlin. Das „Zentrum für politische Schönheit“ sorgte mit einer Kunstaktion vor Björn Höckes Haus für Aufsehen. Deshalb gibt es Ermittlungen.

Die Staatsanwaltschaft in Gera ermittelt gegen die Künstlergruppe „Zentrum für politische Schönheit“ (ZPS) seit 16 Monaten wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“, wie die Aktionskünstler selbst auf ihrer Website mitteilten.

Die Ermittlungen gingen aus einer Antwort des Thüringer Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Der Linken-Abgeordnete Steffen Dittes fragte darin nach Anzahl und Gegenstand der Ermittlungsverfahren wegen des Paragrafen 129 im Strafgesetzbuch, der „Bildung einer kriminellen Vereinigung“.

Neben Links- und Rechtsextremisten nannte die Landesregierung auch eine „Gruppierung von Aktionskünstlern“. Auf der Website des ZPS heißt es: „Bei dieser Gruppe handelt es sich um das Zentrum für politische Schönheit“.

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Künstlerischer Leiter muss Abstand halten

Hintergrund ist eine Aktion des ZPS in der Nähe des Wohnhauses des AfD-Politikers Björn Höcke. ZPS-Aktivisten hatten aus Protest gegen eine umstrittene Rede Höckes eine Holocaust-Mahnmal-Nachbildung auf einem Nachbargrundstück in Bornhagen im Eichsfeld errichtet. Frühere Angaben, die Gruppe habe den Politiker und seine Familie über Monate hinweg beobachtet, haben die Künstler mittlerweile dementiert.

Die Aktion war als direkte Reaktion auf eine Äußerung von Höcke zu verstehen. Höcke sagte auf einer Veranstaltung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative (JA) am 17. Januar 2017 in Dresden, Deutschland hätte sich „ein Denkmal der Schande in das Herz seiner Hauptstadt gepflanzt“ und forderte eine „Erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Seine Rede hatte heftige Kritik beim Zentralrat der Juden und in allen Parteien ausgelöst.

Die Staatsanwaltschaft Gera bestätigte gegenüber der „Berliner Morgenpost“, dass es ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen ZPS-Künstler Philipp Ruch gibt. Zwar stehe das nicht im direkten Bezug zum Denkmal, Gegenstand der Ermittlungen sei laut Staatsanwaltschaft das vom ZPS angekündigte Abhören und Überwachen des Grundstücks des AfD Chefs Björn Höcke in Bornhagen.

ZPS-Sprecherin: „Versuche nie ein Holocaust-Mahnmal zu errichten in diesem Land“

Es handele sich dabei um einen strafrechtlich relevanten Verdacht, da hier mutmaßlich in den persönlichen Lebens- und Geheimbereich eingegriffen wurde. Gerechtfertigt werden die Ermittlungen nach Paragraf 129 auch durch die erhebliche kriminelle Energie, so der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gera, Martin Zschächner. Zum Verfahren selbst wollte er keine Angaben machen.

Die Staatsanwaltschaft leitete das Verfahren eine Woche nach der Errichtung des Mahnmals ein. Der Linken-Politiker Steffen Dittes selbst zeigte sich laut „Spiegel“ „überrascht“, dass in einer solchen Tiefe ermittelt werden. Ihm stelle sich die Frage, „ob das politisch instrumentalisiert wird“.

• Hintergrund: § 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen

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An der Aktion entzündete sich ein Rechtsstreit. An dessen Ende stand ein Gerichtsentschluss im Dezember 2017, nach dem sich der künstlerische Leiter, Philipp Ruch, der für die Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals verantwortlich ist, dem Wohnhaus der Familie Höcke nur noch auf einen halben Kilometer nähern darf.

Heutzutage führen nur wenige Ermittlungen auf Grundlage von Paragraf 129 zu einer Verurteilung, allerdings erlaubt er den Ermittlungsbehörden eine breite Überwachung der Verdächtigen und deren Umfeld, unter anderem durch Telefonüberwachung und den Einsatz von Staatstrojanern. Aus diesem Grund wird der Paragraf auch mitunter „Schnüffelparagraf“ genannt.

Eine Sprecherin des „Zentrums für politische Schönheit“ erklärte gegenüber dem „Spiegel“: „Versuche nie, nie, nie ein Holocaust-Mahnmal zu errichten in diesem Land.“ Es sei allerdings zu hoffen, dass die Ermittler nach 16 Monaten eine „Lektion in Sachen lebendiger Demokratie“ gelernt hätten und sich nun wieder um den rechtsextremen Terrorismus in Thüringen kümmern könnten. (AOB/les/dpa)