Gießen/Berlin. Ärztin Kristina Hänel hat erneut vor Gericht verloren. Doch selbst der Richter zweifelte an der Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots.

Große Hoffnungen hatte Kristina Hänel in das Urteil der Verhandlung nie gelegt. Aber längst war auch klar, dass die frauenrechtliche Debatte und die grundsätzliche Dimension der Entscheidung den Termin vor dem Landgericht am Freitag überschatten würde. Ihre Niederlage machte für die Allgemeinmedizinerin und ihre Anhänger nun den Weg zum Verfassungsgericht frei.

„Wir sind einen Schritt weiter auf dem Weg zur juristischen Klärung“, sagte sie nach Prozessende vor dem Gießener Gerichtsgebäude in die Mikros der Fernsehsender. Unter den etwa 150 anwesenden Befürwortern Hänels ist auch der hessische SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel.

Hänels Fall löste bundesweit Debatten aus

Die Ärztin Kristina Hänel während des Berufungsprozesses im Gießener Gerichtssaal. Vor den Türen warteten rund 150 Unterstützer.
Die Ärztin Kristina Hänel während des Berufungsprozesses im Gießener Gerichtssaal. Vor den Türen warteten rund 150 Unterstützer. © dpa | Silas Stein

Die 62 Jahre alte Ärztin, die in Gießen eine private Praxis betreibt,

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weil sie auf der Webseite ihrer Praxis über die Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informiert.

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Der Fall hatte bundesweit Debatten über Änderungen des Abtreibungsrechts ausgelöst. Hintergrund der beiden Urteile ist

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(„Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“). Das Gesetz verbietet das öffentliche Anbieten oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen.

Prozess als Chance, etwas zu ändern

Im Fall von Hänels Webseite ist dort das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ im Spektrum ihrer Leistungen erwähnt sowie die Möglichkeit, Informationen per Mail anzufordern. Aufgrund dessen war sie im Jahr 2015 angezeigt worden.

Bis zuletzt rechnete die Ärztin damit, dass das Verfahren eingestellt würde, sagt sie dieser Redaktion. Am 3. September 2017 habe sie dann die Vorladung zum Gerichtsprozess bekommen. „Ich bin aus allen Wolken gefallen“, erinnert sich Hänel. Es habe eine Weile gedauert, sagt sie heute, bis sie den Prozess als Chance verstanden habe, etwas zu ändern.

Richter fordert indirekt politische Entscheidung

Dass diese ihr und vielen Frauen zuteil werden könnte, deutete das Gericht am Freitag in seiner Urteilsbegründung an. So äußerte Richter Johannes Nink Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Werbeverbots und forderte indirekt eine politische Entscheidung.

Richter Nink erklärte, Leben beginne, wie es das Bundesverfassungsgericht sage, praktisch von Anfang an. Auf der anderen Seite aber stehe das Schicksal derer, die damit umgehen müssten, obwohl es nicht passe.

Mit der Beratungsregelung habe der Gesetzgeber einen „fürchterlichen Kompromiss erkämpft“, mit zwei Feigenblättern: der Beratungsstelle, die eine Schwangere vor dem Abbruch verpflichtend aufsuchen muss, und dem Paragrafen 219a, der eine öffentliche Diskussion „abbremsen“ wolle, sagte der Richter. „Das Gesetz ist von uns anzuwenden.“ In Richtung Hänel sagte er: „Tragen Sie das Urteil wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz.“

SPD-Politiker für Änderung des Gesetzes

Politisch ging die Debatte um den Abtreibungsparagrafen derweil weiter. „Der Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs kann so nicht bleiben“, sagte der hessische SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel vor dem Landgericht Gießen. „Ärztinnen und Ärzte, die neutral über Schwangerschaftsabbrüche informieren, dürfen nicht länger kriminalisiert werden.“

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) plädierte ebenso für eine Reform des Paragrafen 219a. „Wenn Frauen in so einer schwierigen Situation sind – und das ist eine extreme Ausnahmesituation – dann brauchen sie Beratung, Information und Unterstützung“, sagte Giffey. „Das darf man ihnen nicht verwehren.“ Es gehe um Information, nicht um Werbung. Den Ärzten müsse Rechtssicherheit gegeben werden.

Union und SPD streiten seit Längerem über den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Gegner der Regelung argumentieren, dass auch sachliche Informationen für ungewollt schwangere Frauen durch den Paragrafen verhindert würden. Die SPD will diesen daher reformieren oder abschaffen. In der Union gibt es dagegen Vorbehalte.

Barley rechnet „noch im Herbst“ mit Entscheidung

Und auch zwei katholische Frauenorganisationen sprachen sich unlängst für den Erhalt von Paragraf 219a aus. Auch eine Einschränkung des Paragrafen lehnten die Vorsitzenden des Katholischen Deutschen Frauenbunds und der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschland in einer gemeinsamen Stellungnahme ab. Schwangere in Notlagen benötigten „umfassende Informationen und Unterstützung, die ihnen helfen können, ihr Kind zur Welt zu bringen“, hieß es darin.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte unserer Redaktion bereits am Donnerstag vor der Gerichtsentscheidung , sie sei optimistisch,

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