Berlin. Nicht nur Petr Bystron brach die Regeln: Auch der AfD-Abgeordnete Jörg Schneider veröffentlichte bei der Kanzlerinnenwahl seine Stimme.

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gegen das Prinzip der geheimen Abstimmung verstoßen. Auch der Abgeordnete Jörg Schneider veröffentlichte ein Foto seines ausgefüllten Stimmzettels, wie Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) am Donnerstag in Berlin erklärte.

Ein Ordnungsgeld kann gegen Schneider den Angaben zufolge nach der Geschäftsordnung nicht nachträglich verhängt werden. Schäuble habe erst nach der Sitzung vom Mittwoch von dem Verstoß erfahren.

AfD-Politiker Jörg Schneider wird verwarnt

Der AfD-Abgeordnete Jörg Schneider.
Der AfD-Abgeordnete Jörg Schneider. © imago/Eibner | Eibner-Pressefoto/Thomas Thienel

„Ich rüge aber noch mal ausdrücklich, dass in Ihrem Verhalten eine nicht nur geringfügige Verletzung der Ordnung und Würde des Bundestages liegt“, mahnte Schäuble den Abgeordneten.

Am Mittwoch hatte der Bundestagspräsident ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro gegen den AfD-Abgeordneten Petr Bystron verhängt. Seit der Einführung des Bußgeldes im Jahr 2011 hatte noch kein Präsident die Ordnungsmaßnahme genutzt.

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Bystron hatte seinen mit „Nein“ angekreuzten Stimmzettel fotografiert und auf seiner Facebook-Seite unter der Überschrift „Nicht meine Kanzlerin!“ veröffentlicht. Die Kanzlerwahl im Bundestag findet geheim mit verdeckten Stimmkarten statt. (epd)

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