Leipzig. Schmutzige Diesel könnten bald aus Städten mit dicker Luft verbannt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hält Fahrverbote für zulässig.

Städte können

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zur Luftreinhaltung verhängen. Das

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wies am Dienstag die Revision gegen die von den örtlichen Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote zurück.

Das Urteil sieht Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. In Stuttgart seien Fahrverbote für Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 möglich. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben.

Diesel-Fahrverbote auch ohne Regelungen vom Bund

Es gebe aber keine finanzielle Ausgleichspflicht, entschied das Gericht. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Die zuständigen Landesbehörden hätten es in der Hand, einen „Flickenteppich“ zu verhindern.

Die beklagten Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig am Dienstag. Die Leipziger Richter erklären,

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. Eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof sei nicht nötig.

Fahrverbote länger in der Diskussion

Konkret wurde über eine Revision der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Düsseldorf und Stuttgart verhandelt. Diese hatten die Behörden nach einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) verpflichtet, Luftreinhaltepläne zu verschärfen, damit Schadstoff-Grenzwerte möglichst schnell eingehalten werden.

Diesel-Fahrverbote – Aus diesen Gründen besteht Handlungsbedarf

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    Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bezeichnet es als „Irrglauben“, mit der Bestätigung von Fahrverboten für Dieselfahrzeuge durch das Bundesverwaltungsgericht sei eine Lösung des Schadstoffproblems gefunden.

    Es sei ein falscher Eindruck, dass sich mit möglichst viel Regulierung und Verboten die Stickoxid-Belastung in den betroffenen Städten reduzieren lasse, sagt Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.

    In vielen Städten werden Grenzwerte überschritten

    Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht war der Auffassung, dass Dieselfahrverbote jetzt schon möglich sind. Dagegen vertritt die NRW-Landesregierung die Position, solche Verbote könnten wegen fehlender gesetzlicher Regelungen derzeit nicht verhängt werden.

    Seit Jahren werden in vielen Städten Grenzwerte nicht eingehalten. Dabei geht es um Stickoxide, die als gesundheitsschädlich gelten. Die EU-Kommission hatte die bisherigen Anstrengungen Deutschlands als nicht ausreicheichend kritisiert und droht mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). (bekö/rtr/dpa)