Jugendamt darf Eltern nicht zu Cochlea-Implantat bei Kind zwingen

Das Amtsgericht entschied, dass die Aufgabe des Jugendamtes nicht die bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes sei. In erster Linie sei dies die Aufgabe der Eltern.

Das Amtsgericht entschied, dass die Aufgabe des Jugendamtes nicht die bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes sei. In erster Linie sei dies die Aufgabe der Eltern.

Foto: Emily Wabitsch / picture alliance / dpa

Goslar.  Das Jugendamt Goslar hatte zuvor ein Sorgerechtsverfahren eingeleitet. Es befürchtete ohne Implantat eine schwerwiegende Schädigung.

Das Jugendamt darf hörbehinderte Eltern nicht dazu zwingen, ihrem ebenfalls hörbehinderten Kind ein Cochlea-Implantat einzusetzen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichtem Beschluss des Amtsgerichts Goslar hervor. Demnach gab es keine ausreichenden Gründe für diese Entscheidung, weil das Kindeswohl nicht gefährdet sei. Ferner müsse der Eingriff geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein - das hatte das Gericht verneint.

Ob sich Sprach- und Hörvermögen verbessert ist ungewiss

Zuvor hatte das Jugendamt Goslar ein Sorgerechtsverfahren eingeleitet, weil es in der Verweigerung für die Hörprothese eine erhebliche, nachhaltige und schwerwiegende Schädigung des Kindes befürchtete. Die Eltern argumentierten, das Operationsrisiko bei Narkose und die Gefahr auf mögliche Hirn- und Nervenschäden seien zu hoch. Zudem sei ungewiss, ob sich Sprach- und Hörvermögen des Kindes sich wesentlich verbessern würden.

Die bestmögliche Förderung des Kindes liegt bei den Eltern

Das Amtsgericht entschied, dass die Aufgabe des Jugendamtes nicht die bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes sei. In erster Linie sei dies die Aufgabe der Eltern - auch wenn in Kauf genommen werden müsse, dass durch die Entscheidung der Eltern das Kind wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden könnte. Auch führe eine anschließende Therapie zu einer längeren täglichen Trennung von Eltern und Kind, sofern diese außerhalb des eigenen Haushalts stattfindet. Doch auch bei einer Therapie zuhause könne die Familie kein ungestörtes Familienleben mehr führen, hieß es.

Neben der Verfahrensbeiständin des Kindes sprach sich auch das Jugendamt später dafür aus, keine familienrechtlichen Maßnahmen zu ergreifen. dpa

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