Oldenburg. Als Jugendcamp-Betreuer hatte der Mann die ehemalige Braunschweigerin kennengelernt. Am Landgericht Oldenburg fällt bald das Urteil.
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer damals 13-Jährigen muss sich seit Mittwoch ein 31-Jähriger vor dem Landgericht Oldenburg verantworten. Die acht angeklagten Missbrauchstaten sollen sich zwischen Mai und August 2016 insbesondere in Braunschweig ereignet haben, wo das Mädchen damals wohnte. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit gab er zu, mit dem Mädchen sexuell verkehrt zu haben, wie die Vorsitzende Richterin im Anschluss sagte.
Der Mann hatte die 13-Jährige als Betreuer eines Kinder- und Jugendcamps kennengelernt. Anschließend soll er weiter Kontakt zu ihr gehalten und sie auch zu Hause besucht haben. Es soll mehrfach zum ungeschützten Geschlechtsverkehr gekommen sein. Die beiden sollen rund eineinhalb Jahre eine Beziehung geführt haben. Strafrechtlich relevant ist aber nur der Zeitraum, als das Mädchen noch 13 Jahre alt war. Der Angeklagte entschuldigte sich bei ihr mit knappen Worten für seine Taten.
Missbrauch in Braunschweig: Frau erstattet sieben Jahre später Anzeige
Die Klägerin, eine inzwischen 21 Jahre alte Studentin, sagte vor Gericht, als sie den Angeklagten kennengelernt habe, habe sie wenige Freunde und Probleme in der Schule gehabt. Auf einmal sei jemand da gewesen, der zugehört habe. „Ich war bereit, im Gegenzug alles zu tun“, sagte sie. Sie sei ein „leichtes Ziel“ und emotional abhängig von ihm gewesen.
Sie hatte erst sieben Jahre später Anzeige gegen den Mann erstattet. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, warum so ein langer Zeitraum verstrichen sei, sagte die Zeugin, sie habe sich schuldig gefühlt, weil sie die Beziehung beendet habe. Inzwischen sei ihr Anliegen, dass anderen Mädchen nicht Ähnliches widerfahre wie ihr. Deshalb habe sie auch ihre Aussage vor Gericht nicht hinter verschlossenen Türen machen wollen.
Die 21-Jährige hatte zuvor eine sogenannte Verständigung unter allen Prozessbeteiligten abgelehnt, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt worden war. Die Verteidigung des Angeklagten hatte dabei nach Angaben der Vorsitzenden Richterin eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen minderschwerer Fälle und die Zahlung einer Geldstrafe angeboten. Außerdem werde der Angeklagte nicht mehr als Jugendbetreuer arbeiten. Der Angeklagte war jahrelang in mehreren Vereinen und Organisationen als Jugendbetreuer tätig.
Landgericht Oldenburg: Urteil fällt Ende November
Aufgrund des Geständnisses des Angeklagten und der Aussage der Klägerin entfallen nach Angaben der Vorsitzenden Richterin weitere Zeugenaussagen und Termine. Plädoyers und Urteil sollen bereits am nächsten Verhandlungstag, 28. November, gesprochen werden.
dpa