Ehrenamt als Schöffe

Neue Amtsperiode für Schöffen: Stadt braucht 500 Ehrenamtliche

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Vor Gericht entscheiden Schöffen mit. Die Wahl für die nächste Amtsperiode steht an. (Symbolfoto)

Vor Gericht entscheiden Schöffen mit. Die Wahl für die nächste Amtsperiode steht an. (Symbolfoto)

Foto: Friso Gentsch / dpa-tmn

Braunschweig.  Die neue Amtsperiode für Schöffen beginnt 2024. Dafür benötigt die Stadt 500 Ehrenamtliche. Bewerbungen sind bis 28. Februar möglich.

Die Stadt Braunschweig bereitet die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht in der nächsten fünfjährigen Amtsperiode ab 2024 vor. Bürgerinnen und Bürger, die sich für eine Tätigkeit in diesem verantwortungsvollen Ehrenamt interessieren, können sich nach Angaben der Braunschweiger Stadtverwaltung noch bis 28. Februar dieses Jahres bewerben.

Alle fünf Jahre werden Schöffinnen und Schöffen für Amts- und Landgericht auf der Grundlage von Vorschlagslisten der Gemeinden gewählt. Gemeinsam mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern führen sie an den Strafgerichten Verhandlungen, fällen Urteile und legen das Strafmaß fest. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich, heißt es. Vielmehr seien Eigenschaften wie Lebenserfahrung, Vorurteilsfreiheit, Urteils- und Einfühlungsvermögen gefragt.

Bei Verhandlungen mit jugendlichen Angeklagten werden spezielle Jugendschöffinnen und Jugendschöffen eingesetzt. Wer Schöffin oder Schöffe beziehungsweise Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden will, kann sich bis zum 28. Februar um die Aufnahme in die Vorschlagslisten bewerben.

Bewerber müssen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein

Insgesamt werden laut Verwaltung zirka 500 Personen benötigt, die unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen müssen: deutsche Staatsangehörigkeit, Lebensalter zwischen 25 und 69 Jahren (am Stichtag 1. Januar 2024) und ein Wohnsitz in Braunschweig. Für den Jugendbereich wird zusätzlich Erfahrung in der Jugenderziehung gefordert.

Weitere Informationen und Bewerbungsformulare finden Interessenten im Service-Portal der Stadt Braunschweig unter https://service.braunschweig.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/14583/show. Die Formulare können dort nach einer kurzen Registrierung direkt elektronisch eingereicht werden oder ausgedruckt und unterschrieben per Post, Fax oder E-Mail-Anhang verschickt werden, so die Stadt in ihrer Mitteilung. Weitere Unterlagen würden nicht benötigt.

Wahlamt bereitet Liste vor

Die Vorschlagsliste für den Erwachsenenbereich werde vom Wahlamt vorbereitet und vom Rat der Stadt Braunschweig dann beschlossen. Für den Jugendbereich sind der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie und der Jugendhilfeausschuss zuständig. Ein Wahlausschuss am Amtsgericht wähle dann im Herbst die Schöffinnen und Schöffen beziehungsweise Jugendschöffinnen und -schöffen für die nächste Amtszeit. Diese beginnt am 1. Januar 2024 und dauert fünf Jahre.

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