Braunschweig. Die Sieben-Tage-Inzidenz ist weiter gestiegen und liegt jetzt bei 89. Die verschärften Regeln bleiben daher nach wie vor in Kraft.

Inzwischen liegt der Inzidenzwert in Braunschweig seit zehn Tagen unter 100. Nach wie vor bleiben aber die verschärften Hochinzidenz-Regeln in Kraft. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, hat die Gefahrenabwehrleitung am Montag erneut die Entwicklung bewertet. „Danach ist weiterhin nicht absehbar, dass die Unterschreitung der Grenze von 100 Infektionen in einer Woche pro 100.000 Einwohner von Dauer sein wird“, heißt es.

Nachdem die Inzidenz einige Tage lang gesunken war, steigt sie nun kontinuierlich an. „Und das trotz des Wochenendes, wo erfahrungsgemäß auch eher niedrigere Werte durch geringeres Testen auflaufen“, so die Stadt. Am Montag lag sie laut dem Landesgesundheitsamt bei 89. Am Mittwoch soll die Lage erneut neu bewertet werden.

Krisenstabsleiterin: Nicht praktikabel, alle paar Tage etwas anderes festzulegen

„Es gab über die Ostertage nur sehr wenige Fallmeldungen“, sagt Krisenstabsleiterin Christine Arbogast. „Es lassen sich an Feiertagen deutlich weniger Menschen testen. Die Verzerrungen müssen wir in unsere Abwägung miteinbeziehen. Ich verstehe die Kritik von Bürgerinnen und Bürgern, die erwarten, dass umgehend ein Szenarienwechsel stattfindet, wenn die Inzidenz sieben Tage lang unter 100 war. Allerdings halten wir es auch nicht für praktikabel, alle paar Tage etwas anderes festlegen zu müssen. Am Ende weiß keiner mehr, was gerade gilt – besonders schwierig nicht zuletzt für Schulen und Kitas.“

Zu bedenken sei auch, dass viele Infektionen derzeit in den Schulen und Kitas stattfänden. „Es war leider auch keine Überraschung, dass sich die niedrige Inzidenz nach den Feiertagen sehr schnell wieder relativiert hat“, so Arbogast. „Das haben auch unsere wissenschaftlichen Berater so vorausgesagt und es spiegelt die Lage, von der uns die Kliniken berichten.“

Aktuell werden in den drei Braunschweiger Krankenhäusern 41 Corona-Patienten behandelt. Das Städtische Klinikum hatte von einem schnellen, starken Anstieg insbesondere bei den Intensivpatienten berichtet.

Arbogast: Uns ist die Belastung der Familien und auch des Handels sehr bewusst

Arbogast weiter: „Wir sind mit einem eher vorsichtigen Kurs hier in Braunschweig bisher gut gefahren. Auch jetzt sind unsere Zahlen im Vergleich zu anderen Großstädten in Niedersachsen noch moderat. Wir treffen täglich Abwägungsentscheidungen, die allesamt ausgesprochen schwer sind. Uns ist die Belastung der Familien und auch des Handels sehr bewusst.“

Abgesehen von der fachlichen Bewertung der Lage weist Rechtsdezernent Thorsten Kornblum darauf hin, dass das städtische Vorgehen im Einklang mit der Niedersächsischen Corona-Verordnung stehe. Demnach ist ausschlaggebend, ob die Inzidenz dauerhaft unter 100 gesunken ist. „Insofern handeln wir hier völlig richtig, wenn wir unter den beschriebenen Umständen eben noch keine Aufhebung des Hochinzidenzstatus verfügen.“

Diese Regeln gelten weiterhin

Die verschärften Regeln zur Pandemiebekämpfung bleiben in Braunschweig damit zunächst weiter in Kraft. Das bedeutet: Die Kindertagesstätten bieten zunächst weiterhin nur Notbetrieb von bis zu 50 Prozent der Normalauslastung an. Nur die Grundschulen, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen sind im Wechselunterricht, alle anderen Jahrgänge und Schulen bleiben im Distanzunterricht. Frühestens ab 19. April soll mit dem allgemeinen Schulbetrieb im Szenario B gestartet werden – ja nach Entwicklung der Zahlen. Damit will die Stadt einen mehrfachen Wechsel zwischen den Szenarien B und C unbedingt vermeiden.

Für den Einzelhandel ist weiterhin nur das Bestellen und Abholen (Click & Collect) möglich. Terminshopping, also Beratung und der Verkauf von jeglicher Ware in den Geschäftsräumen einer ansonsten geschlossenen Verkaufsstelle nach vorheriger Terminvereinbarung sind erst wieder zulässig, wenn der Status der Hochinzidenzkommune aufgehoben wird. Ausgenommen sind Bemusterungstermine zur Vorbereitung des Innen- und Außenausbaus und Termine zur Anprobe individuell hergestellter oder geänderter Kleidung.

Die Mitglieder eines Haushalts dürfen nur mit einer weiteren Person sowie den zugehörigen Kindern bis zu einem Alter von 6 Jahren zusammenkommen. Alleinstehende dürfen sich nur mit den Mitgliedern eines Haushalts treffen.

Weiterhin geöffnet sind Buchläden, Blumenläden und Stadtbibliothek. Alle Museen sind geschlossen. Der Zoo darf öffnen. Probefahrten im KFZ- und Fahrradhandel sind möglich. Es gibt keine Ausgangssperre.