Braunschweig. Das Landgericht Kiel hat erneut entschieden, nicht für den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung des Verdächtigten im „Fall Maddie“ zuständig zu sein.

Nach einem Hin und Her sieht sich das Landgericht Kiel erneut nicht zuständig für einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung des Verdächtigen im Fall Maddie. Auch für den neuen Antrag des 43-Jährigen sei die Strafvollstreckungskammer der Auffassung, örtlich nicht verantwortlich zu sein, teilte die Justizbehörde am Montag mit. Der Mann sitzt derzeit in Kiel eine Gefängnisstrafe von 21 Monaten wegen Drogenhandels ab, die das Amtsgericht Niebüll vor einigen Jahren verhängt hatte. Haftende ist der 7. Januar 2021, zwei Drittel dieser Strafe waren am 7. Juni dieses Jahres verbüßt.

Die Entwicklungen im Fall Maddie

In Braunschweig war dem Verdächtigen Ende 2019 der Prozess gemacht worden, nachdem er in Portugal eine 72-Jährige vergewaltigt hatte. Gegen die Verurteilung in Braunschweig hat der Mann vor dem europäischen Gerichtshof geklagt.

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Diese Entwicklungen nahm der Fall Maddie zuletzt

Bundesgerichtshof entschied die Zuständigkeit Braunschweigs

Die Sache werde erneut an das Landgericht Braunschweig gegeben, weil man dieses für zuständig halte, hieß es aus Kiel. In Braunschweig geht das Gericht einer Sprecherin zufolge davon aus, dass die Akten bald eintreffen und wieder geprüft werden. Die Landgerichte hatten sich schon für den ersten Antrag als nicht zuständig betrachtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, das Landgericht Braunschweig sei zuständig. Allerdings zog der Rechtsanwalt des Verdächtigen den Antrag zurück und stellte ihn in Kiel erneut.

Die Prozessberichterstattung gegen den 43-Jährigen finden Sie hier:

Über seinen Anwalt hatte der 43-Jährige erklären lassen, das Vertrauen in die Braunschweiger Justiz verloren zu haben, nachdem das dortige Landgericht ihn seiner Auffassung nach zu Unrecht wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen Frau verurteilt hatte. Sollte der Antrag auf Haftverschonung erfolgreich sein, muss der Verdächtige dennoch nicht zwingend auf freien Fuß kommen - etwa falls dann ein Untersuchungshaftbefehl in dem Vergewaltigungsfall vorliegen sollte.

Die Revision im Fall um die 2005 vergewaltigte 72-Jährige steht noch aus

Der Mann soll im Jahr 2005 - rund anderthalb Jahre vor dem Verschwinden der Britin Madeleine McCann - im portugiesischen Praia da Luz eine 72-Jährige vergewaltigt haben. Gegen das Braunschweiger Urteil vom Dezember 2019 hat der 43-Jährige Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden ist.

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