Wolfsburg. Landessozialgericht verwehrt Wolfsburger Familie Leistungen. Der Grund: Ihr Auto ist mehr wert als 7500 Euro.
Mit teurem Auto keine Hartz IV-Leistungen
Von Hendrik Rasehorn
Wolfsburg. Landessozialgericht verwehrt Wolfsburger Familie Leistungen. Der Grund: Ihr Auto ist mehr wert als 7500 Euro.
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