Wolfsburg. Geprüft wird, ob sie Betriebsratschef Osterloh ein zu hohes Gehalt genehmigten.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen vier ehemalige und aktuelle Spitzenmanager des VW-Konzerns wegen des Anfangsverdachts der Untreue: gegen den VW-Konzernvorstand für Personal, Karlheinz Blessing, seinen Vorgänger Horst Neumann sowie gegen den Personalchef der Marke VW, Martin Rosik, und dessen Vorgänger Jochen Schumm. Das erfuhr unsere Zeitung. Wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage mitteilte, stehen die Ermittlungen in Zusammenhang mit einer Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit im Betriebsrat. Nach Informationen unserer Zeitung geht es um den Vorwurf, dass sie Betriebsratschef Bernd Osterloh ein zu hohes Gehalt genehmigt haben sollen.

Zum Verfahrensstand und den Beschuldigten äußerte sich die Staatsanwaltschaft wegen der laufenden Ermittlungen nicht. Nach Informationen unserer Zeitung gab eine Anzeige aus Niedersachsen den Anstoß für die Ermittlungen.

Volkswagen betonte auf Anfrage, der Konzern gehe davon aus, dass Osterlohs Vergütung „in jeder Hinsicht mit den rechtlichen Vorgaben im Einklang steht“. Vor dem Hintergrund der laufenden Ermittlungen sei die Berechnung auch durch einen externen Sachverständigen überprüft worden.

Neumann schloss sich dem an: Die Vergütung sei im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben geschehen, sagte er unserer Zeitung. Schumm war für unsere Redaktion am Freitag nicht zu erreichen.

Osterloh erhält nach eigenen Angaben ein Grundgehalt von 200 000 Euro pro Jahr plus Boni. „In der Spitze lag damit mein Jahresgehalt einmal bei rund 750 000 Euro“, berichtete er im Interview mit unserer Zeitung. „Aktuell ist es deutlich niedriger.“ Auch er zeigte keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit seines Gehalts, das vom Unternehmen festgelegt wird.

Dabei gilt nach dem Betriebsverfassungsgesetz, dass ein freigestellter Betriebsrat so viel verdienen soll, wie er verdienen würde, wenn er sich nicht für eine Betriebsratskarriere entschieden, sondern auf Unternehmensseite weitergearbeitet hätte. Osterloh hätte 2015 Konzernpersonalvorstand werden können, wie er am Freitag bestätigte. Auch laut VW hatte er „mehrfach konkrete Angebote erhalten, Management-Funktionen zu übernehmen“.

Robert von Steinau-Steinrück, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, kann in diesem Fall deshalb keine Begünstigung erkennen. Nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte habe ein Betriebsrat sogar Anspruch auf die Vergütung für Positionen, die er angeboten bekam. Partner des Juristen sind für VW tätig.

Unabhängig von dem Fall bezweifelt jedoch Horst Call, Professor für Arbeitsrecht an der Ostfalia-Hochschule, ob hierfür die bloße Vorlage arbeitgeberseitiger Job-Angebote ausreicht.