Berlin. Firmen sollen künftig ihre wahren Eigentümer an eine zentrale Liste melden. Die Einsichtnahme in diese Daten ist jedoch beschränkt.

Undurchsichtige Firmengeflechte befördern Geldwäsche und Korruption – das haben zuletzt die Berichte internationaler Medien zu den Panama Papers vor fast einem Jahr gezeigt. Die veröffentlichten Daten der panamaischen Kanzlei Mossack Fonseca haben weltweit dafür gesorgt, dass Steuergelder eingetrieben werden konnten. Die europäische Polizeibehörde Europol bilanzierte Monate später, in den Unterlagen seien Namen von Personen aufgetaucht, die im Zusammenhang mit Terrorismusförderung stehen.

Auch Europa ist bisweilen ein Hort für Schwarzgeld, auch hierzulande gibt es Gesellschaften, bei denen die wahren Profiteure verschleiert bleiben. Das erlaubt diskrete, illegale Geschäfte wie Geldwäsche und Steuerbetrug. Derlei Geldschiebereien sollen künftig erschwert werden, das sieht ein Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Geldwäsche vor, auf den sich die Bundesregierung am Mittwoch verständigt hat. Unternehmen und Stiftungen sollen Hintermänner offenlegen und an ein bundesweites Transparenzregister melden. Damit setzt die Regierungskoalition die vierte EU-Geldwäscherichtlinie um.

Gesetz trifft nicht nur Banken und Versicherungen

Im Zentrum des Gesetzes steht das elektronische Register. Die Liste soll den „wirtschaftlich Berechtigten“ – also denjenigen, der wirklich über das Vermögen eines Unternehmens verfügen kann – mit Namen und Anschrift führen. Das Gesetz trifft nicht nur Banken und Versicherungen, sondern auch Anwälte, Treuhänder und auch „Güterhändler“ – solche, die dabei in bar 10.000 Euro oder mehr annehmen, etwa Antiquitäten- oder Schmuckhändler. Insgesamt sind von dem Gesetz deutlich mehr Akteure betroffen als zuvor. Und auch die Sanktionen bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz sollen verschärft werden. Bislang droht ein Bußgeld von maximal 100.000 Euro. Nun ist es das Doppelte des durch den Verstoß erlangten wirtschaftlichen Vorteils oder maximal eine Million Euro.

Lange war in der Bundesregierung strittig, wer Einsicht in das Register haben soll. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte für ein öffentlich einsehbares Register plädiert – ähnlich dem deutschen Handelsregister. Unternehmen hatten daraufhin datenschutzrechtliche Bedenken angemeldet. Familienunternehmer hätten fürchten müssen, Opfer von Datenmissbrauch, Erpressung und Entführung zu werden, erklärte der Präsident des Verbandes der Familienunternehmer, Lutz Goebel, unserer Redaktion. „Mit einem Klick könnten so Namen, Geburtsdaten, Adressen herausgefunden werden.“

EU-Staaten sprachen sich gegen öffentlichen Zugang aus

Auch auf EU-Ebene gab es derlei Bedenken, weshalb sich zwischenzeitlich die Mehrheit der EU-Staaten gegen den öffentlichen Zugang ausgesprochen hatte. Der nun mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ausgehandelte Kompromiss sieht vor, dass nur diejenigen Einsicht bekommen, die ein „berechtigtes Interesse“ vorweisen können, etwa Geschäftspartner, Journalisten oder Nichtregierungsorganisationen. Auf Antrag kann die Einsicht ganz verweigert werden, wenn dargelegt wird, dass dem „schutzwürdige Interessen“ entgegenstehen. Hinzu kommt: Jede Abfrage soll gebührenpflichtig sein.

Die Opposition kritisierte die Hürden. Der finanzpolitische Sprecher der Grünen, Gerhard Schick, nannte den Entwurf „inakzeptabel“. Auch das Vorstandsmitglied bei der Antikorruptionsorganisation Transparency Deutschland, Caspar von Hauenschild, mahnt, die Beschränkung der Einsicht erschwere eine „effektive Kontrolle von Korruption erheblich“. Gerade die Panama Papers hätten gezeigt, wie wichtig öffentliche Kontrolle sei.