Luxemburg. Für verschreibungspflichtige Medikamente gibt es in Deutschland eine Preisbindung. Die ist laut Europäischem Gerichtshof rechtswidrig.

Die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente verstößt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge gegen EU-Recht. Die Regelung sei eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Warenverkehrs, urteilten die Luxemburger Richter am Mittwoch.

Die Regelung könne Anbietern aus anderen EU-Ländern den Zugang zum deutschen Markt erschweren, hieß es weiter. Grundsätzlich könne zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch die Preisbindung sei dazu nicht geeignet.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen für Apotheken

Die Preisbindung soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums unter anderem dazu führen, dass Patienten „in ihrer besonderen Bedarfssituation nicht auch noch Preise zwischen Apotheken vergleichen müssen“. Außerdem soll sie verhindern, dass Medikamente zu teuer und Krankenkassenbeiträge unbezahlbar werden. Schließlich soll die Regelung helfen, auch in entlegenen Regionen die Versorgung durch Apotheken zu gewährleisten.

Im nun verhandelten Fall war die Selbsthilfeorganisation Deutsche Parkinson Vereinigung eine Kooperation mit der niederländischen Versandapotheke DocMorris eingegangen. Die Mitglieder konnten von der Apotheke Boni für rezeptpflichtige Parkinson-Medikamente bekommen.

Apotheker zeigen sich entsetzt über das Urteil

Nach Ansicht der deutschen Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs verstieß das aber gegen die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Festlegung eines einheitlichen Apothekenabgabepreises. In erster Instanz hatte die Wettbewerbszentrale mit ihrer Klage Erfolg. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte dann den EuGH einbezogen.

Die deutschen Apotheker haben mit Sorge auf das Urteil reagiert. „Europas höchste Richter haben den eindeutigen Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte negiert“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Friedemann Schmidt. Die Apotheker seien entsetzt.

Werden Medikamente jetzt billiger oder teurer?

Der EuGH habe in ein Politikfeld eingegriffen, das den Mitgliedsstaaten vorbehalten sei. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erwartet, dass jetzt der Druck auf die Arzneimittelpreise zunehmen wird.

DocMorris-Chef Olaf Heinrich zeigt sich dagegen zufrieden mit dem Richterspruch: „Wir freuen uns sehr über die Rechtsprechung des EuGH.“ Sein Unternehmen habe den Kunden Boni auf Rezept stets „zulasten der eigenen Marge“ gewährt. Chronisch kranke Menschen mit einem hohen und regelmäßigen Medikamentenbedarf würden so jährlich um mehrere Hundert Euro entlastet: „Der Patient spart, das Gesundheitssystem wird nicht belastet“, so Heinrich. (rtr/dpa)