Berlin. Das Geschäft mit zivilen Fluggeräten brummt. Gerade deswegen will Verkehrsminister Dobrindt die Regeln für Drohnen bald verschärfen.

Eine Mitteilung der Münchner Polizei lässt halbwegs intelligente Zeitgenossen etwas ratlos werden. „Am vergangenen Samstag ist es in der östlichen Einflugschneise zum Flughafen München erneut zur Sichtung einer Drohne in unmittelbarer Nähe eines Airbusses gekommen“, erklärte die Behörde Anfang Oktober.

Den Abstand zum anfliegenden Jet schätzte der Pilot auf maximal 50 Meter. Eine höchst gefährliche Situation, denn eine Kollision beider Flugkörper könnte verheerende Folgen haben. Den Besitzer der Drohne konnte die Polizei bisher nicht fassen.

Fachleute der Deutschen Flugsicherung sind alarmiert

Der Hobby-Flug am Airport ist verboten. Erst im August war es in 1700 Metern Höhe zu einem Beinahezusammenstoß eines Verkehrsflugzeugs mit einer Drohne gekommen. „Der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffes in den Luftverkehr ist mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert“, warnt die Kripo mögliche Nachahmer.

Bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) sind die Fachleute alarmiert. 2015 verzeichnete die Behörde noch 15 Meldungen von Piloten, die eine Drohne gesichtet haben. In den ersten neun Monaten dieses Jahres waren es bereits 55. „Das könnte zu einem Sicherheitsproblem werden“, sagt DFS-Sprecherin Kristina Kelek.

Wie viele Drohnen fliegen in Deutschland?

Wie viele der sogenannten unbemannten Fluggeräte in Deutschland unterwegs sind, weiß niemand genau. Eine Hochrechnung der DFS auf Basis der in den USA ermittelten Verkaufszahlen geht von 400.000 in diesem Jahr verkauften Flugmodellen aus. Zum Vergleich: Die Zahl der normalen Helikopter und Flugzeuge liegt bei 25.000.

Für Hobby-Piloten sind die vergleichsweise jungen Fluggeräte feine Erfindungen. Sogenannte Multicopter sind leicht zu handhaben, praktisch überall einsatzfähig und erschwinglich. Schon ab 20 Euro sind die Miniflieger laut Stiftung Warentest im Handel erhältlich.

Für einen dreistelligen Betrag gibt es vergleichsweise leistungsfähige sogenannte Quadrocopter, mit denen sich die Welt aus der Vogelperspektive betrachten, fotografieren oder filmen lässt.

Das Geschäft mit zivilen Fluggeräten boomt

Dieser Blick von oben herab macht für viele Nutzer auch den Reiz der Drohnen aus. Das Geschäft mit den zivilen Fluggeräten boomt laut Stiftung Warentest. Neben Privatleuten haben auch viele Firmen den Himmel ins Visier genommen. Vor allem die Logistikbranche experimentiert mit Drohnen. Auf der Nordseeinsel Juist und in den bayerischen Bergen probierte DHL beispielsweise Lieferungen mit dem „Paketcopter“ aus.

Dafür hat die Flugsicherung eigene Luftkorridore freigegeben. „Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich“, stellt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) fest. Mit wachsender Drohnen-Zahl steige auch die Unfallgefahr. Deshalb regelt der Minister die Vorschriften für den Umgang mit Drohnen nun neu.

Eine entsprechende Verordnung ist in der Abstimmung mit den Ländern und kann bald in Kraft treten. Sie betrifft sowohl private als auch gewerbliche Drohnenpiloten. So müssen alle Fluggeräte mit mehr als 250 Gramm Gewicht künftig vom Eigentümer mit einer unbrennbaren Plakette gekennzeichnet werden. 15 Euro soll das die Besitzer kosten. Der Flugsicherung geht dies nicht weit genug. Sie hätte gerne eine Registrierungspflicht wie in den USA.

Führerschein wird künftig benötigt

Wer eine Drohne mit mehr als fünf Kilogramm Gewicht in die Luft heben will, benötigt künftig eine Art Führerschein. Die notwendigen Kenntnisse müssen in einer Prüfung nachgewiesen werden. Außerdem bedarf es hier vor dem ersten Start generell einer Erlaubnis dazu. Geräte über 25 Kilogramm dürfen nur mit Ausnahmegenehmigungen betrieben werden.

Zudem sieht die Verordnung räumliche Einschränkungen vor. In sensiblen Gebieten, etwa über Menschenansammlungen, in Naturschutzgebieten oder Bundeswehreinrichtungen dürfen Drohnen nicht fliegen. Eingeschränkt ist der Betrieb über Wohnsiedlungen.

Kann eine Drohne Funksignale empfangen oder Bilder aufnehmen, ist der Flug über Häuser und Gärten ohne Erlaubnis des Besitzers untersagt. Außerdem dürfen die Flieger nicht höher als 100 Meter steigen.