Keine Einigung im Streit um Facebook-Post von Til Schweiger
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Saarbrücken. Der Prozess um einen Facebook-Post von Darsteller Til Schweiger geht weiter. Am Freitag gab es vor Gericht keine gütliche Einigung.
Der Streit um einen Facebook-Post von Schauspieler Til Schweiger (53) geht weiter. In einem Zivilprozess vor dem Landgericht Saarbrücken konnten sich am Freitag beide Seiten nicht auf eine gütliche Einigung verständigen. Gespräche dazu seien aber in den nächsten Tagen zwischen den Anwälten geplant. Kommt dabei keine Einigung zustande, wird das Gericht am 23. November eine Entscheidung fällen.
„Unser Ziel bleibt, dass der Facebook-Eintrag gelöscht wird“, sagte der Anwalt der Klägerin, Arnold Heim. Dieser zeigt eine private Nachricht der 58-Jährigen Saarländerin, die Schweiger samt Antwort auf seiner Facebookseite veröffentlicht hat. Die Frau sieht ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und klagt auf Unterlassung.
Grundsätzlich sei so etwas eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, sagte der Vorsitzende Richter Martin Jung. Hier sei es aber so, dass die Frau aus Sulzbach Schweiger „auch erheblich angegangen“ sei.
Til Schweigers bekannteste Rollen
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Til Schweiger war nicht persönlich vor Gericht erschienen
Die Frau hatte Schweiger nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er es vor der Wahl bei einem Einzug der AfD in den Bundestag angekündigt habe. Zudem schob sie den Satz hinterher: „Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an.“ Der Schauspieler antwortete ihr darauf „hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?“
Das Gericht hatte das persönlichen Erscheinen von Schweiger angeordnet. Dieser hatte aber seine Anwältin Stephanie Vendt aus Hamburg geschickt. Das sei in Ordnung, ein Ordnungsgeld gegen Schweiger werde nicht verhängt, sagte Richter Jung.
Schweigers umstrittenen Eintrag am 28. September haben mittlerweile rund 2700 Besucher auf der Facebookseite des Filmstars mit „Gefällt mir“ gekennzeichnet. Es gibt aber auch etliche kritische Anmerkungen. „Die Filme (von Schweiger) finde ich klasse, keine Frage. Aber private Nachrichten öffentlich darzustellen geht gar nicht“, schreibt eine Frau. Oder eine andere: „Private Nachrichten zu veröffentlichen, ist eine Straftat. Das gilt auch für Prominente.“ (dpa)