Wien. In Österreich gilt seit kurzem das Burkaverbot. Doch das Gesetz stiftet Verwirrung: Nun traf es ein Maskottchen und eine Radfahrerin.

Seit dem 1. Oktober gilt in Österreich das Burkaverbot, das sogenannte Ani-Gesichtsverhüllungsgesetz, kurz: AGesVG. Damit will das Land eigentlich Niqab und Burka aus der Öffentlichkeit verbannen – doch weil die Verfassung Religionsneutralität vorschreibt, trifft es jetzt auch Maskottchen und Radfahrer, die sich ihren Schal zu weit hochziehen.

Wie „Heute.at“ berichtet, ist ein Hai-Maskottchen Opfer des neuen Gesetzes geworden. Bei einer Eröffnung eines Ladens der Elektronikkette McShark hätten Polizisten verlangt, dass das Maskottchen seine Arbeitskleidung ablegen sollte. Nachdem er sich zunächst geweigert habe, habe der Mann am Ende doch eingewilligt. Die betreuende Werbeagentur machte den Fall auf Facebook öffentlich.

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Radfahrerin wegen Schal abgemahnt

Trotzdem gab es eine Anzeige. Er muss nun mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Euro rechnen. „Der Hai wurde angezeigt, weil er die Maske nicht abnehmen wollte“, sagte ein Polizeisprecher zum Portal.

In dem noch jungen Gesetz wurden einige Ausnahmen eingebaut – die offensichtlich nicht ausreichen. So ist es lediglich Handwerkern und Ärzten erlaubt, ohne Attest einen Mundschutz zu tragen. Eine rote Clownnase darf nur in der Karnevalszeit aufgesetzt werden.

Dass das Gesetz auch anderenorts in Österreich Verwirrung stiftet, hat laut „Standard“ zuletzt auch eine Radfahrerin ebenfalls in Wien zu spüren bekommen. Weil sie ihren Schal zu weit ins Gesicht gezogen habe, sei sie von einem Polizisten angehalten und abgemahnt worden.

Gericht muss für Klarheit beim Burkaverbot sorgen

Zwar erlaube das Gesetz Ausnahmen bei Kälte. Den Schal über dem Mund zu ziehen sei aber „erst bei Frost und Minusgraden“ gesetzeskonform, wird ein Sprecher zitiert. Wie er weiter sagt, soll das Landesverwaltungsgericht endgültig Klarheit schaffen.

Bis es dazu kommt, ist es also nicht auszuschließen, dass das Burkaverbot noch weiteren Menschen das eigene Kälteempfinden abspricht. (bekö)