Weiterstadt. Erst blockierten sie die Rettungsgasse, dann beschimpften sie Feuerwehrleute: In Hessen zeigt die Feuerwehr 30 renitente Autofahrer an.

In Hessen will die Feuerwehr Anzeige gegen Autofahrer erstatten, weil sie die Rettungsgasse blockierten und die Rettungskräfte sogar noch beschimpft haben. Wie die „Hessenschau“ berichtet, seien die Helfer am Mittwoch auf dem Weg zu einem Unfall bei Weiterstadt gewesen, bei dem ein Gerüstbauer bei Brücken-Bauarbeiten fünf Meter in die Tiefe gestürzt sei.

Nachdem die Polizei einen Rettungswagen mit Blaulicht durch den Stau eskortiert und die Autofahrer per Signal dazu aufgefordert hatte, eine Rettungsgasse zu bilden, hätten einige Autofahrer diese Chance ausgenutzt, um schnell durch den Stau zu kommen. Die Folge: Alle nachkommenden Helfer der Feuerwehr kamen nicht mehr zum Unfallort – die Gasse war verstopft.

Autofahrer streiten sich mit Feuerwehr

Doch anstatt Platz zu machen hätten die Autofahrer die 800 Meter zum Unfallort laufenden Feuerwehrleute angepöbelt, wie Feuerwehrmann Theo Herrmann zur „Hessenschau“ sagt. „Die haben mich gefragt, was ich mir einbilden würde, wer ich überhaupt sei, und ich soll nicht so einen Zirkus machen.“

Als Herrmann den Autofahren gesagt habe, dass auch sie einmal Hilfe benötigen könnten, hätten diese lediglich lapidar entgegnet: „Dann hab ich halt Pech gehabt.“

Feuerwehr will Autofahrer anzeigen

Dass der Fall gerade nochmal gut ausging, ist wohl auch dem Zufall zu verdanken: Ein auf der Gegenseite am Unfall vorbeifahrender Notarzt habe sich um den Verunglückten gekümmert. Ein Rettungshubschrauber flog den schwerverletzten Mann anschließend in eine Klinik.

Durch die bereits gewährleistete Erstversorgung hätten Herrmann und seine Kollegen Zeit gehabt, Beweisfotos von den die Gasse blockierenden Autos zu machen. 30 der Autofahrer will die Feuerwehr laut „Hessenschau“ nun anzeigen.

Rettungsgasse in StVO geregelt

Ob die Autofahrer eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begangen haben, ist laut „Hessenschau“ noch unklar. „Es kommt immer mal wieder vor, dass einer die Rettungsgasse verschläft oder auch, dass Leute Fotos machen. Aber diese absolute Gleichgültigkeit, die ist neu“, sagte Hermann.

In der Straßenverkehrsordnung ist die Rettungsgasse klar geregelt. Unter Paragraf 11 der StVO heißt es: „Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, müssen Fahrzeuge (...) in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen (...) zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“

Erst im Februar wurde ein Fall von der A7 bei Kassel bekannt, bei dem Rettungsdienste die Unfallstelle erst nach einem zwei Kilometer langen Fußweg erreichten. Wie die Polizei in Kassel mitteilte, hatten die Verkehrsteilnehmer im rund sechs Kilometer langen Rückstau keine Rettungsgasse gebildet.

So sieht eine korrekte Rettungsgasse aus

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Wie eine korrekt gebildete Rettungsgasse aussieht, hatte die Feuerwehr Königsbrunn mit ihrem millionenfach angeschauten Video auf Facebook im April vergangenen Jahres gezeigt.

Durch die Windschutzscheibe eines Rettungsfahrzeugs bei einer Einsatzfahrt auf der B17 bei Königsbrunn gefilmt, zeigt der Clip, wie schnell die Rettungskräfte zum Unfallort vordringen können, wenn sich Autofahrer vorbildlich verhalten und bei Stau eine Rettungsgasse freilassen. (bekö/jkali/dpa)