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Geld und Recht

Heizkosten müssen nach Verbrauch berechnet werden

Braunschweig Vermieter müssen die Heizkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnen.

Heizkosten nach tatsächlichem Verbrauch berechnen.
Heizkosten nach tatsächlichem Verbrauch berechnen.
Foto: Archiv
17.08.2012 11:11:32

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Veröffentlicht: 16.02.2012 - 13:00 Uhr
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