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Geld und Recht

Attest am ersten Krankheitstag fällig

Braunschweig Bundesarbeitsgericht bestätigt Rechtslage: Arbeitgeber darf sofortige Vorlage ohne Begründung verlangen

Arbeitgeber dürfen von ihren Mitarbeitern bereits am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest verlangen.
Arbeitgeber dürfen von ihren Mitarbeitern bereits am ersten Tag der Krankmeldung ein ärztliches Attest verlangen.
Foto: Jens Büttner/dpa
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18.11.2012 08:16:07

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Veröffentlicht: 18.11.2012 - 08:11 Uhr
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