Berlin.

. Wer eine Fahrgemeinschaft gründet, sollte sich mit den Mitfahrern auf feste Regeln einigen. Das Führen eines Fahrtenbuchs hilft dabei, einen möglichen Streit über die Kosten zu minimieren, rät der Auto Club Europa (ACE). „Im Fahrtenbuch sollte der Kilometerstand nach jeder Fahrt eingetragen werden und gegebenenfalls auch wann getankt wurde“, sagt Anja Smetanin vom ACE. Dies diene auch im Nachgang zur Rückversicherung und Nachverfolgung von Verbrauch und Fahrleistung in Realität. „Bei den Kilometerkosten sollten aber nicht nur die Spritkosten zugrunde gelegt werden“, rät Smetanin. Auch Ausgaben für Versicherung und Wartung sollten neben dem Spritverbrauch in die Kalkulation der Gesamtkosten eingehen. Den ermittelten Kilometerpreis multipliziert der Fahrer dann mit den zurückgelegten Kilometern innerhalb der Fahrgemeinschaft. Die Summe legt er auf die Personenzahl inklusive Fahrer um. Die Insassen sind bei einem Unfall über die KFZ-Haftpflicht des Fahrers abgesichert. dpa