Berlin.

Baulasten mindern den Wert eines Grundstücks. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam. Ist zum Beispiel ein Teil eines Grundstücks für den Naturschutz vorgesehen, sind die Möglichkeiten zur Bebauung reduziert. Gleiches gilt für eventuelle Wege- oder Fahrrechte. Solche sogenannten Grunddienstbarkeiten stehen im Grundbuch, das Interessenten immer vor dem Kauf prüfen lassen sollten. Auch Leitungen, die unterirdisch übers Grundstück führen und entsprechend im Grundbuch vermerkt sind, können Planungen einschränken. dpa