Potsdam.

Eine Wohnung – ein Beitrag. Das ist eine Grundregel beim Rundfunkbeitrag, und diese Regel gilt auch für Wohngemeinschaften von Studenten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Brandenburg hin. Konkret bedeutet das: Ein Mitbewohner muss sich stellvertretend für alle beim Beitragsservice anmelden. Die anderen WG-Mitglieder können sich dann mit Verweis auf dessen Beitragsnummer abmelden.

Von der Beitragspflicht befreien lassen können sich den Angaben nach alle Studierenden, die Bafög beziehen und nicht mehr bei den Eltern wohnen. Ein Studienkredit oder Unterhalt von den Eltern sind meistens noch kein Grund für eine Befreiung. Sind alle Mitbewohner vom Rundfunkbeitrag befreit, muss auch die WG nicht bezahlen. Ist auch nur ein Mitbewohner der WG vom Beitrag nicht befreit, fällt der volle Beitrag von monatlich 17,50 Euro für die Wohnung an. dpa