Berlin.

Der Diebstahl des Fahrrades auf der Straße muss in der Hausratversicherung immer extra abgesichert werden. Anderenfalls zahlt die Versicherung nur dann, wenn es im Haus oder in abgeschlossenen Räumen gestanden hat. Ältere Verträge enthalten zum Teil noch eine Nachtzeitklausel, so das Vergleichsportal Verivox. Für Diebstähle in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr muss die Versicherung dann nicht aufkommen. Für teurere Räder lohnen sich spezielle Fahrradversicherungen. Während bei der Hausratversicherung meist nur der aktuelle Wert des Rades und nicht der Kaufpreis ersetzt wird, gibt es bei der Spezialversicherung Geld oder ein neues Rad. dpa