Bonn.

Die Bundesnetzagentur hat jetzt konkretisiert, wann die Leistungen eines Internetanschlusses nicht mehr vertragskonform sind. Dafür müssen Kunden die Geschwindigkeit an zwei aufeinanderfolgenden Tagen insgesamt 20 Mal über LAN messen. Nicht vertragskonform ist die Leistung, wenn an beiden Tagen nicht jeweils mindestens einmal 90 Prozent der zugesagten Maximalgeschwindigkeit erreicht wird. Die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit muss außerdem in 90 Prozent der Messungen erreicht werden. Und die zugesagte Mindestgeschwindigkeit darf nicht an beiden Messtagen jeweils unterschritten werden. Unter breitbandmessung.de können Kunden Messungen vornehmen und dann ihr Surftempo beim Anbieter reklamieren. dpa