Berlin. Wer unwissentlich Schadsoftware verbreitet, muss für die Folgen aufkommen. Neuere Haftpflichtversicherungen übernehmen aber die Kosten.

Eigentlich will man dem Kollegen nur eine Datei via USB-Stick weitergeben, doch dann gelangt dabei ein Virus auf dessen Computer. Für den Schaden, der dadurch entsteht, haftet der Verursacher – so wie er es auch in der realen Welt tun müsste, wenn er etwa ein Glas Rotwein auf den Teppich des Nachbarn schüttet.

Handelt es sich um ein Missgeschick, springt die private Haftpflichtversicherung ein – bei der Rotwein-Panne, aber auch bei der Weitergabe von Schadsoftware. Vorausgesetzt die Versicherung ist auf dem neuesten Stand.

Gute Tarife ab 42 Euro jährlich

„Ältere Haftpflichtpolicen bieten häufig keinen Schutz bei Schäden durch Internetnutzung, moderne hingegen schon“, sagt Rainer Klipp, Geschäftsführer im Bereich Privathaftpflichtversicherungen beim Vergleichsportal check24.de. Verbraucher sollten alle zwei bis vier Jahre über einen Wechsel nachdenken. „Neue Tarife bieten umfassenderen Schutz, beinhalten mehr Extraleistungen und sind meist günstiger als ältere Verträge“, so Klipp.

Laut check24.de gibt es gute Tarife inklusive weltweitem Schutz bei Schäden durch Internetnutzung oder anderen Datenaustausch ab 42 Euro im Jahr für Singles, für Familien ab 57 Euro. Im Tarifvergleich des Portals schneidet die Privathaftpflicht der Gothaer für Singles am besten ab, Familien würden mit dem Versicherungsdienst Asspario am besten fahren.

Haftpflichtversicherung ist ein Muss

Generell gehört die private Haftpflichtversicherung laut Verbraucherzentrale zu den wichtigsten Policen. Denn der Schadensverursacher hafte im schlimmsten Fall mit seinem gesamten Vermögen, was ohne Schutz den finanziellen Ruin bedeuten könne. Das gelte insbesondere, wenn Menschen zu Schaden kommen.

Worauf man achten sollte

Versicherungshöhe: Die Verbraucherzentrale rät zu einer Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro – besser höher. Denn verursacht man etwa einen Unfall, könne das Behandlungskosten und Schmerzensgeld zur Folge haben.

Ausfalldeckung: Wer einen Tarif mit dieser Option wählt, erhält Geld von seiner Haftpflichtversicherung, wenn er selbst einen Schaden erleidet und der Verursacher keine Haftpflichtpolice besitzt.

Vorsatz: Schadet man jemand anderem vorsätzlich, greift die Versicherung nicht. Sie übernimmt zudem keine Kosten, wenn man Schäden am Arbeitsplatz verursacht oder sich selber einen Schaden zufügt.

Mitversichert: Familienangehörige sind in der privaten Haftpflichtversicherung automatisch mitversichert. Für Kinder gilt das auch nach der Volljährigkeit, wenn sie unverheiratet sind und noch zur Schule gehen oder sich in einer daran anschließenden Ausbildung befinden.

Rabatt: Sparen kann man, wenn man die Prämie für die Versicherung auf einen Schlag einmal pro Jahr überweist. Für monatliche oder Quartalsabbuchungen ist oft ein sogenannter Ratenzahlungszuschlag fällig.

Kündigung: Der Versicherte hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Versicherer seine Beiträge anhebt.