München.

Grillen auf dem Balkon ist nicht grundsätzlich verboten. Der Vermieter kann es aber im Mietvertrag untersagen. Mieter müssen sich daran halten, erklärt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen mit Blick auf ein Urteil des Landgerichts Essen (Az.: 10 S 438/01). Unabhängig davon müssen Mieter Rücksicht auf Nachbarn nehmen: Wer diese mit Grill-Qualm belästigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss eine Geldbuße zahlen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. dpa