Berlin.

Wenn Kinder in der Schule Hitzefrei haben und Eltern dadurch ein Betreuungsproblem bekommen, muss der Arbeitgeber Angestellte freistellen. Allerdings muss er diese dann nicht bezahlen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Ein Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer hingegen gebe es nicht. Allerdings gelten Temperaturen ab 35 Grad am Arbeitsplatz als nicht mehr adäquate Arbeitsumgebung. dpa