Heidelberg.

Eltern müssen im Lebenslauf nicht angeben, dass sie Kinder haben. „Rein rechtlich ist man dazu nicht verpflichtet“, sagt Michael Eckert, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Auch im Vorstellungsgespräch sind Jobsuchende ungefragt nicht dazu verpflichtet, sich zu äußern. Fragt der Arbeitgeber aber gezielt nach Kindern, besteht erst einmal die Pflicht, die Wahrheit zu sagen, so Eckert. In Einzelfällen dürfen Bewerber lügen – etwa, wenn der Arbeitgeber nach einer Schwangerschaft fragt. dpa