Mainz.

In vermieteten Mehrfamilienhäusern ist alle drei Jahre eine Legionellenprüfung Pflicht. Zwar sind Kleinanlagen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser von dieser Vorgabe in der Trinkwasserverordnung in der Regel ausgenommen. Die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz rät aber allen Immobilienbesitzern zu regelmäßigen Analysen. Am besten schließen sie einen Wartungsvertrag mit einem Sanitärfachbetrieb ab. Zudem sollten Hausbesitzer bei einer Neuinstallation oder einer Sanierung die Anlage so planen lassen, dass stehendes Wasser in Rohren nicht vorkommen kann. Legionellen sind Bakterien, die in warmem und stehendem Süßwasser gedeihen. Sie vermehren sich ab etwa 20 Grad Wassertemperatur. Atmet man sie mit dem Wasserstaub etwa in der Dusche ein, können sie die Legionärskrankheit auslösen. Das ist eine Lungenentzündung mit grippeartigen Symptomen. dpa