Berlin. Moped-Halter brauchen spätestens am 1. März ein neues Versicherungs-Kennzeichen. Wer weiter mit dem alten fährt, riskiert ein Bußgeld.

Wer auch am Mittwoch noch unbehelligt Mofa, Moped oder Motorroller fahren will, sollte sich schnell ein neues Versicherungskennzeichen besorgen. Und das ist nicht mehr grün, sondern schwarz.

Am 1. März beginnt für Kleinkrafträder bis zu 50 Kubikzentimeter und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern das neue Versicherungsjahr. Das gilt auch für Quads, Trikes, Segways und Pedelecs mit einer Motorleistung von mehr als 250 Watt.

Im Unterschied zu größeren Mottorädern müssen Fahrzeuge dieser Klasse nicht vom Straßenverkehrsamt zugelassen werden. Zwingend erforderlich ist aber eine Pflichtversicherung, die durch das Versicherungs-Kennzeichen nachgewiesen wird. Diese Kennzeichen wechseln mit dem neuen Turnus die Farbe, diesmal von grün zu schwarz. Wer im neuen Versicherungsjahr mit einem alten Kennzeichen erwischt wird, riskiert ein Bußgeld.

Ist das Moped getuned, verfällt der Schutz

Erhältlich sind die Kennzeichen bei den Versicherungs-Agenturen vor Ort, aber auch bei vielen Banken, Sparkassen und Automobilclubs. Die Preise liegen bei den meisten Anbietern je nach Umfang des Versicherungsschutzes zwischen 30 und 90 Euro. Kauft man das Kennzeichen erst später im Versicherungsjahr, reduziert sich der Beitrag üblicherweise.

Um die Versicherung abzuschließen, sollten Halter die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihr Fahrzeug parat haben. Darin finden sich die erforderlichen Infos wie Hersteller, Fahrgestell-Nummer, Antriebsart und Baujahr. Wichtig: Sollte das Fahrzeug getuned sein und schneller fahren als angegeben, erlischt der Versicherungsschutz automatisch. (küp)