Berlin.

Freistellungsauftrag, Kindergeld oder Unterhaltszahlungen an Ex-Partner – in all diesen Fällen brauchen Steuerzahler ihre Steuer-Identifikationsnummer. Diese wurde allen Bürgern 2011 beziehungsweise nach der Geburt eines Kindes automatisch zugesandt, erklärt der Bund der Steuerzahler. Ist die Steuer-ID verloren gegangen, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut angefordert werden (im Internet unter www.bzst.de). Arbeitnehmer finden sie auch in der Lohnsteuerbescheinigung und im Einkommensteuerbescheid. dpa