Oldenburg.

Wer Versicherungsleistungen zu Unrecht kassiert, muss mit einer fristlosen Kündigung durch die Versicherung rechnen. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor (Az.: 5 U 78/16), auf die die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hinweist. Täuschen Versicherungsnehmer etwa Schmerzen nur vor, ist nicht mal eine Abmahnung nötig. Dieses Verhalten erschüttert das Vertrauen in die Redlichkeit des Vertragspartners derart, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zumutbar ist. dpa