Stuttgart. Richter urteilen: Wer sein Handy während der Fahrt nur in der Hand hält, aber die Freisprechanlage nutzt, kann straffrei davonkommen.

Wer während der Autofahrt über die Freisprechanlage seines Handys telefoniert und es dabei ohne weitere Funktionen in der Hand hält, kann ohne Geldbuße und Punkt in Flensburg davonkommen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 4 Ss 212/16), über das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Im geschilderten Fall sollte ein Autofahrer 60 Euro Geldbuße zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen, weil er zwar über die Freisprechanlage telefonierte, aber dabei das Handy in der Hand hielt. Das hatte vor Gericht keinen Bestand.

Anwaltverein rät zur Vorsicht

Wer das Handy lediglich in der Hand halte und keine weiteren Funktionen nutze, verstoße nicht gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn er über die Freisprechanlage des Gerätes telefoniere. Laut Gesetz dürfe man ein Handy nicht nutzen, wenn der Fahrer das Telefon dafür aufnehmen oder halten müsse. Da aber dieses Halten für das Bluetoothfreisprechen eben gerade nicht erforderlich sei, ging der Fahrer ohne Strafe aus.

In die Hand genommen hatte es der Fahrer nämlich bereits vor der Fahrt, so Rechtsanwalt Frank Häcker vom DAV. „Im Sinne der Verkehrssicherheit ist das sicher kein sehr glückliches Urteil“. Aufgrund der großen Gefahren durch die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer rät der DAV, während der Fahrt das Handy nicht in die Hand zu nehmen. (dpa)