Berlin.

Wer für die Erziehung der Kinder für einige Zeit ganz oder teilweise seine Berufstätigkeit unterbricht, bekommt in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtbeiträge gutgeschrieben. Diese Zeiten werden nur auf Antrag angerechnet, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin. Gutgeschrieben bekommt sie der Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen hat. Sind das beide Elternteile, wird die Zeit automatisch erst mal der Mutter gutgeschrieben. Die gezahlten Rentenbeiträge entsprechen den Beiträgen eines Versicherten mit einem Bruttogehalt von monatlich rund 3000 Euro. Wie lange Rentenbeiträge gezahlt werden, hängt vom Geburtsjahr des Kindes ab: Vor 1992 sind es zwei Jahre, bei Geburten ab 1992 beträgt die Kindererziehungszeit drei Jahre. dpa